Zustimmungsverweigerung Einstellung
Hallo!
Können wir bei einer Einstellung die Zustimmung verweigern.
Unser AG hat seit 5 Jahren keine Ecklohnerhöhung ( nicht im Arbeitgeberverband ) gezahlt , mit der Begründung es bleibt nichts über und es wäre Wirschaftlich nicht zumutbar,obwohl wir viel zu tun haben. Jetzt hat er einen neuen Arbeitsplatz geschaffen kaufmaennischer Angestellter für Kalkulationen, Angebotserstellungen, Aquise, auf Grund des stark gestiegenem Arbeitsanfalls in diesem Bereich. De neue Mitarbeiter soll einen 40h Stunden Vertrag bekommen.
Können wir die Zustimmung verweigern weil es uns ja "so schlecht" geht, oder können wir verlangen das der Mitarbeiter einen Vertrag mit weniger Stunden bekommt. Ich denke man kann doch die Personalkosten nicht hochschrauben wenn wir angeblich seit jahren kein Plus machen man sollte wenn es der Firma gut geht doch erst an die schlecht Motivierten Mitarbeiter denken.
Gruss Peter
Community-Antworten (3)
13.08.2006 um 15:29 Uhr
Peter,
übersetzen könnte man Deine Fragestellung auch mit: Lieber AG, bevor Du nicht das, für die Neueinstellung budgetierte Geld für die Anpassung unserer Löhne ausgegeben hast, darfst Du nicht einstellen; bzw. nur in Höhe des etwaigen Restbetrages, welches nach unseren Lohnanpassungen übrig bleibt.
Liest man sich die möglichen Widerspruchsgründe nach §99 BetrVG durch, fällt es zumindest mir schwer, einen dieser zu erkennen.
Was bei Euch augenscheinlich nicht passiert, ist, die rechtzeitige Information und Beratung! Da Ihr keinen Betriebsausschuss habt, solltet Ihr Euch einmal mit dem § 80 BetrVG speziell dem Abs. 2 auseinandersetzen.
13.08.2006 um 15:59 Uhr
natürlich könnt ihr widersprechen nur ob das vor gericht standhält ist mehr als zweifelhaft. die verweigerungsgründe sind im 99 betrvg genannt und da sehe ich für euch keinen ansatzpunkt
13.08.2006 um 22:27 Uhr
@peter (was für ein toller Name) Wer sich brav Jahr für Jahr mit den offensichtlich tauglichen aber dennoch wenig verifizierbaren Argumenten des AG zufriedenstellen lässt....ja der darf sich nicht wundern!
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