Zustimmungsverweigerung bei Einstellung - Welche Möglichkeit habe ich als BR?
Hi, unsere Geschäftsleitung hat sich nach langen Kampf dazu bewegen lassen, einen Mitarbeiter einzustellen. Man die vakante Stelle am schwarzen Brett ausgeschrieben und als ein Kollege 2 Tage später Bewerbungsunterlagen eines Freundes abgeben wollte sagte man ihm dass die Entscheidung schon gefallen sei. Wir , als BR , habe uns darauf hin alle eingegangenen Bewerbungsunterlagen geben lassen. Wir mussten fest stellen dass der gute Mann den man nun einstellen will, die schlechtesten Voraussetzungen hat. Seine Bewerbung enthielt nicht ein Zeugnis und die Arbeitsplätze die er in den letzten 20 Jahren hatte passen nicht auf ein DIN-A4 Blatt. Des weiteren ist er einigen im Gremiun bekannt und gilt als sehr unzuverlässig. Wir haben den Verdacht das er nur eingestellt wird weil er Fußballjugendtrainer ist und der Sohn unseres lieben Produktionsleiters in seiner Mannschaft spielt. Welche Möglichkeit habe ich als BR dieser Einstellung die Zustimmung nach §99Betr.VG zu verweigern???
Community-Antworten (6)
26.01.2010 um 17:46 Uhr
Hallo, Du gibst Dir die Antwort doch schon selbst. In § 99 (2) stehen die Gründe die zur verweigerung einer Einstellung führen.
26.01.2010 um 18:23 Uhr
Ja klar Main, bloß ich habe mir, den Kommentar bei Fitting durchgelesen und der besagt: Die Auswahl bei Einstellungen obliegt dem Arbeitgeber, auch wenn sich nach Meinung des BR bessere Bewerber im Angebot befinden. Ich weiß, eigentlich sollte ein BR sich über jede Einstellung freuen. Aber sie sollte den Betrieb auch nach vorn bringen und nicht zur Belastung für die Kolleginnen/Kollegen werden die den, aus unseren Augen, unfähigen neuen Kollegen anlernen müssen.
26.01.2010 um 18:45 Uhr
@Ferrymann Ich sach nur: BR bleib bei Deinen Leisten. Ihr seid weder im Recht noch in der Lage dazu dem AG hier als 'quasiunternehmungsführungsorgan' Paroli zu bieten. Also Finger davon...
26.01.2010 um 18:57 Uhr
ich weiß Kölner, aber es nervt mich so zum Zuschauen verdammt zu sein. Das einzige Manko welches ich gefunden habe, ist die Formulierung im Stellenaushang. Dort stand: Wir suchen zum nächstmöglichen Termin einen männlichen Mitarbeiter......... ! Nach meinem Kentnisstand muss eine Stellenausschreibung geschlechtsneutral sein. Denke mal aus diesem Grund sollten wir die Zustimmung verweigern, und hoffen, dass wir unseren Geschäftsführer zu wecken. Ich habe das Gefühl, dass der keine Ahnung davon hat was für eine Flachpfeife unser Herr Produktionsleiter da einstellen will. Aber danke
26.01.2010 um 19:07 Uhr
Ferrymann
aber es nervt mich so zum Zuschauen verdammt zu sein da hilft nur eins, Geld sparen und den Betrieb abkaufen ;-))
Nach meinem Kentnisstand muss eine Stellenausschreibung geschlechtsneutral sein Ja, stimmt, aber das Thema diskriminierung wegen des Geschlechtes kommt ja hier wohl nicht vor. Ich verstehe deinen Beitrag so, es sind beides Männer. Daher müsste nach meiner Einschätzung der AG eine Verweigerung der Zustimmung aus diesem Grunde nicht beachten. Da er hier nicht zum tragen7 Zur Wirkung kommt.
Ich habe das Gefühl, dass der keine Ahnung davon hat was für eine Flachpfeife unser Herr Produktionsleiter da einstellen will. Ich würde sagen, du weist es nicht warum hier wer eingestellt werden soll. Du vermutest es.
Wir haben den Verdacht das er nur eingestellt wird weil er Fußballjugendtrainer ist und der Sohn unseres lieben Produktionsleiters in seiner Mannschaft spielt. Das darf ein AG
27.01.2010 um 10:08 Uhr
@erwin: Und was ist mit den 20 Frauen, die sich auf die Stelle bewerben wollten, und dies nicht taten, weil da "MAnn" stand?
@ferrymann: Nicht ordnungsgemäß ausgeschrieben und damit Verstoß gegen geltende Gesetze (§11 AGG)
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