Zustimmungsverweigerung bei Einstellungen - mit welcher Begründung?
Hallo,
in unserem BR ist man sich uneinig darüber, ob die Zustimmung zur Einstellung verweigert werden kann, wenn der Einzustellende mehr Gehalt erhält als üblicherweise an Neueingestellte gezahlt wird. Das Gehalt des Einzustellenden beträgt dabei fast so viel, wie das von Mitarbeitern, die bereits mehrere Jahre beschäftigt sind. Die GF begründet das höhere Gehalt u. a. mit besonderen Leistungen (Sprachen) bzw. der Berufserfahrung des Einzustellenden, die für den Betrieb nützlich wären. Diese sind jedoch aus den Bewerbungsunterlagen nicht immer ersichtlich. Regelungen zur Lohngestaltung und Listen zu Lohngruppen wurden hier bislang nicht vereinbart.
Kann hier die Zustimmung verweigert werden?? Falls ja, mit welcher Begründung??
Was meint ihr??
Liebe Grüße Lügner
Community-Antworten (1)
25.11.2009 um 12:08 Uhr
Hallo Lügner,
Eine Verweigerung der Zustimmung kann sich nur auf die Gründe nach §99 stützen. Einziger Punkt wäre Nr. 3: Benachteiligung anderer AN.
Aber würdest Du den Umstand, das ein neu eingestellter Kollege mehr Gehalt erhält als "Benachteiligung" anderer ansehen? Welchen Nachteil erleiden die anderen Kollegen dadurch? Weniger Gehalt als vereinbart? Natürlich nicht. Man kann von einer Ungleichbehandlung sprechen, aber nicht von einer Benachteiligung.
Also: Nein! Das ist kein Grund.
Siehe auch FKHE Rn. 196 zu §99 BetrVG: Ein- oder Umgruppierungen allein können praktisch keinen Zustimmungsverweigerungsgrund nach Nr. 3 auslösen, da sie sich nicht auf andere Arbeitnehmer nachteilig auswirken könnte.
Ein Nachteil hingegen wäre möglicherweise gegeben, wenn anderen AN durch die Neueinstellung des ach so erfahrenen Neuen jegliche Aufstiegschancen verwehrt würden, obwohl diese die selbe Eignung besitzen. Aber auch das ist ziemlich schwer zu beweisen. Eigentlich nur, wenn einem Kollegen bereits ein Besserstellung versprochen wurde, und dann kurzerhand nichts daraus wird, weil der Neue kommt.
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