Erstellt am 14.12.2010 um 15:32 Uhr von rkoch
Tja - ganz einfach. Der Katalog für die Ablehnungsbegründungen ist in §99 abschließend aufgeführt. Wenn ihr unter den Punkten 1-5 keinen passenden Grund findet könnt ihr nicht ablehnen - zumindest nicht rechtswirksam.
Und wenn ich Deinen Vortrag so sehe könnt ihr Euch bestenfalls irgendeinen Gesetzesverstoß aus Nr. 1 herleiten. Ich würde empfehlen: Verstoß gegen §81 SGB IX, da der AG nicht in Zusammenarbeit mit AfA und Integrationsämtern versucht hat die Stelle mit einem geeigneten Schwerbehinderten zu besetzen. :-) oder vielleicht findet ihr auch einen Verstoß gegen das AGG (abgelehnter Ausländer?)
Im Ernst: Die zitierten Varianten sind durchaus mögliche Ablehnungsgründe, aber wollt ihr Euch das wirklich antun?
Erstellt am 14.12.2010 um 16:50 Uhr von paula
man sollte nicht vergessen worüber der BR bei dem Stellenbesetzungsverfahren zu wachen hat. Das was du da schilderst sehe ich nicht als Ding des BR....
Erstellt am 14.12.2010 um 16:58 Uhr von wahlvst
brdummi
Gegenfrage: Wenn einmal ein Bewerber dabei ist welcher zu BRM engen privaten Kontakt hat oder wo es noch schlimmer private Freundschaften gibt lehnt ihr diese dann auch ab??
Müsstet ihr nach dem Vortrag von Dir!
Erstellt am 15.12.2010 um 08:46 Uhr von Ulrik
@brdummie
Du schreibst es ja selbst, es spricht fachlich nichts gegen die Einstellung.
Es liegen ja andere Bewerbungen vor, also war die Chance für alle da. Und wenn der Personaler eben einen guten Freund hat, der für den Job geeignet ist, why not?
Ich spiele die Idee von wahlvst mal einen Schritt weiter, was macht ihr, wenn sich im Betrieb eine Beziehung entwickelt (zwischen Vorgesetzten und MA)? Werden dann beide gekündigt?