Hallo Leute. Ich hab mal eine Frage zur Zustimmungsverweigerung bei Einstellung:

Es soll eine Azubi Bürokauffrau/- Mann eingestellt werden. Diese Stelle wurde neu geschaffen. Wir wurden darüber informiert. Auschreibung, Vorstellungsgespr. sind gelaufen. Der Lieblingskandidat des ArbG ist ermittelt und nun wurden wir nach 99 BetrVG zur MB herangezogen. Bewerbungsunterlagen des einen kandidaten wurden vorgelegt. Auf die Frage wo denn die anderen Bewerbungen seine, sagte man, die sind zurück gesendet worden. Antwort unserereseits: Alle Unterlagen, erst dann läuft Wochenfrist. Unser Wissenstand dazu ist nicht wie der des ArbG. Unterrichtung des BR ist nicht ausreichend und erschöpfend. Nun erwartet der ArbG aber eine Entscheidung von uns. Auch der Schwerbehindertenvertreter wurde nicht informiert- das steht in der Konzernbetriebsvereinbarung bei neu zubesetzenden Stellen mit Azubis. Können wir wegen Verfahrensfehlern wiedersprechen? Was würdet ihr tun?