Zustimmungsverweigerung bei Einstellung
Hallo Leute. Ich hab mal eine Frage zur Zustimmungsverweigerung bei Einstellung:
Es soll eine Azubi Bürokauffrau/- Mann eingestellt werden. Diese Stelle wurde neu geschaffen. Wir wurden darüber informiert. Auschreibung, Vorstellungsgespr. sind gelaufen. Der Lieblingskandidat des ArbG ist ermittelt und nun wurden wir nach 99 BetrVG zur MB herangezogen. Bewerbungsunterlagen des einen kandidaten wurden vorgelegt. Auf die Frage wo denn die anderen Bewerbungen seine, sagte man, die sind zurück gesendet worden. Antwort unserereseits: Alle Unterlagen, erst dann läuft Wochenfrist. Unser Wissenstand dazu ist nicht wie der des ArbG. Unterrichtung des BR ist nicht ausreichend und erschöpfend. Nun erwartet der ArbG aber eine Entscheidung von uns. Auch der Schwerbehindertenvertreter wurde nicht informiert- das steht in der Konzernbetriebsvereinbarung bei neu zubesetzenden Stellen mit Azubis. Können wir wegen Verfahrensfehlern wiedersprechen? Was würdet ihr tun?
Community-Antworten (13)
20.07.2011 um 15:39 Uhr
@takkus Ist das schon öfters passiert?
20.07.2011 um 16:04 Uhr
Nein. Bis jetzt wurden wir, nachdem wir unser Recht hart erkämpfen mussten, rechtzeitig und umfassend unter Vorlage aller Bewerbungen, Notizen usw. von der PersAbt informiert. Diese Azubi- Stelle wurde in die Hände der GF- Sekretärin gelegt, denn bei der Dame die ausgebildet werden soll, handelt es sich um die 40- jährige Ehefrau einer unserer Ärzte. Für sie wurde die Stelle extra ins Leben gerufen. Nie wurde in der verwaltung bei uns ausgebildet. Der BR wurde von Anfang bis Ende getäuscht- dieser Meinung sind wir jedenfalls.
20.07.2011 um 16:07 Uhr
@takkus Hmm...man kann natürlich böse werden. Aber lohnt sich das?
20.07.2011 um 16:10 Uhr
Kölner
Hmm...man kann natürlich böse werden. Aber lohnt sich das?
Also, vor allem die Missachtung des SGB IX und SBV sollte hier schon Grund sein NEIN zu sagen. Verstoß gegen § 81 (1) SGB IX ist auch ein Versagungsgrund. Ist ja so Gerichtlich geklärt.
Vielleicht hat ja sogar díe AfA hier einen passenden schwerbehinderten Suchenden AN für eine solche Ausbildung!
Auch ...nachdem wir unser Recht hart erkämpfen mussten,.... wäre ein weiterer Grund!
20.07.2011 um 16:15 Uhr
@Kölner
Ja! Um ein Exempel zu statuieren, um unser Ansprüche auf Mitbestimmung durchzusetzen und um die vetternwirtschaft in unserem Unternehmen zu zerschlagen.
20.07.2011 um 16:17 Uhr
@Kurzarbeiter Frage an Kurzarbeiter: 'Wird das was ändern - hinsichtlich der Wunschkandidatin?' Antwort Kurzarbeiter: 'Nein, vermutlich nicht.' Frage an Kurzarbeiter: 'Dir geht es ums Prinzip und Anhörungsrechte eines BR bei pers. Maßnahmen, nicht wahr?' Antwort Kurzarbeiter: 'Ja, das ist so. Wir sollten die Rechte, die wir jahrzehntelang erstritten haben, nicht einfach hergeben. Auch könnte man dem AG zeigen, dass man eine kleine Waffe besitzt als BR und ihn damit ärgern kann.' Frage an Kurzarbeiter: 'Wird das was ändern - hinsichtlich der Wunschkandidatin?' Antwort Kurzarbeiter: 'Nein, vermutlich nicht.' Frage an Kurzarbeiter: 'Dir geht es ums Prinzip und Anhörungsrechte eines BR bei pers. Maßnahmen, nicht wahr?' Antwort Kurzarbeiter: 'Ja, das ist so. Wir sollten die Rechte, die wir jahrzehntelang erstritten haben, nicht einfach hergeben. Auch könnte man dem AG zeigen, dass man eine kleine Waffe besitzt als BR und ihn damit ärgern kann.' Frage an Kurzarbeiter: 'Wird das ...
20.07.2011 um 16:27 Uhr
lol...................
20.07.2011 um 16:33 Uhr
Kölner
..wenn es einen geeigneten schwerbehinderten Bewerber gibt hat der AG große Probleme diesen abzulehnen!
Weiter AG welche sogar erstrittene MB dann so missachten, darf man nicht nachgeben, denn dann hat man umsonst gestritten!!
Weiter BR sind nun einmal dafür da auf die Einhaltung von Gesetzen zu achten und besonders wenn es auch noch dazu Rechtsprechung des BAG gib!
Welchen Grund hast Du beim nächsten Mal wenn der AG doch Wunschkandidaten hat zu sagen, warum sollen wir dem AG seinen Wunsch nicht lassen.
Dann wäre es dochg richtiger und konsquenter den BR abzuschaffen.
Denn der AG bekäme hier auch vor dem ArbG KEINE Ersatzzustimmung!
20.07.2011 um 16:47 Uhr
Mal noch 'ne rechtliche Antwort auf Takkus Frage... wurde bislang anscheinend ignoriert.
Können wir wegen Verfahrensfehlern wiedersprechen? Was würdet ihr tun?
Nein könnt ihr nicht. Das ist kein Grund nach §99 also vollkommen daneben. Ihr habt vollkommen korrekt dargelegt das die Frist wegen mangelnder Information nicht begonnen hat zu laufen. Also wartet ihr darauf das die Information nachkommt, vorher gibt es für Euch nix zu tun.
Also bleiben dem AG vier Optionen:
- Er holt die Information nach, die Frist beginnt zu laufen. Nach einer Woche hat er die Zustimmung oder den Widerspruch
- Er führt die Maßnahme einfach durch. Dann könnt ihr (wenn ihr wollt) nach §101 beim ArbG beantragen die Maßnahme aufheben zu lassen....
- Er führt die Maßnahme wegen Dringlichkeit vorläufig nach §100 durch. Ihr könnt dann (wenn ihr wollt) der Dringlichkeit der Maßnahme widersprechen. Der AG muß sich dann die fehlende Zustimmung des BR vom ArbG ersetzen lassen, tut er das nicht muss er die Maßnahme aufheben, ansonsten wieder §101 BetrVG.
- Er verzichtet auf die Maßnahme.
Verzichtet ihr in den Fällen 2 und 3 auf Eure Rechte nach §100/101, dann bleibt die Maßnahme bestehen, quasi als hättet ihr die Zustimmung erteilt.
So. Das war der rechtliche Lauf der Dinge Welche der vier Optionen der AG wählt liegt nicht in Eurer Hand. Aber ihr solltet Euch einfach klar werden das ihr, wenn ihr die Sache bis zum Ende durchziehen wollt in den Fällen 2 und 3 Euch auf ein Verfahren vor dem ArbG einlassen müsst. UND ihr solltet Euch klar werden was ihr in Bezug auf den Azubi wirklich wollt. Wenn ihr grundsätzlich den Azubi wollt und Euch nur auf die Füße getreten fühlt müsst ihr einfach abwägen was Euch wichtiger ist. Ganz einfach.
20.07.2011 um 17:09 Uhr
die Vereltzung des § 81 Abs. 1 SGB IX ist ein berechtugter Grund des BR beim § 99
BAG, Beschluss vom 23.06.2010, 7ABR3/09
20.07.2011 um 18:19 Uhr
"....und um die vetternwirtschaft in unserem Unternehmen zu zerschlagen."
Es gibt offensichtlöich BRs die immer noch glauben dass sie das könnten... Vetternwirtschaft ist nicht verboten und wenn der AG das so will dann wird er das tun... Der BR sollte sich mal fragen ob er die richtigen Schwerpunkte setzt
20.07.2011 um 18:27 Uhr
@rkoch
Danke für die ausführliche Sachberatung. Wir wollen das wirklich durchziehen, denn wir wurden von Anfang bis Ende verarscht. Der Bewerber wurde uns 2 Tage nach veröffenlichung der Stellenausschreibung als Auserkorener präsentiert. Wir hatten gestern ein Gespräch mit dem ArbG. Er sagte klipp und klar, er würde nicht in ein Zustimmungsersetzungsverfahren eintreten. Das kostet Geld und unsere GFìn ist geizig. Zum anderen verlässt sie uns zum Ende August und wir bekommen einen neuen GF. Die Ausbildung beginnt am 18.08.2011. Wir haben gestern auf der Sitzung des Br nochmals besprochen wir bleiben bei der Aussage gegenüber GF, Frist erst wenn alle anderen Unterlagen vorliegen.
@eveline
Lt. Aussage GF waren keine schwerbehinderten Bewerber dabei. Allerdings fanden wir auf der Aufstellung der Bewerber bei 2 Pers. den Hinweis auf Unfälle und sie könnten ihre jetztigen Berufe dadurch nicht mehr ausüben. Wie sollen wir urteilen ob SGB IX, wenn wir in diese beiden Bewerbungen nicht einsehen konnten?
21.07.2011 um 10:36 Uhr
Nun ja, die Sache mit der BV zum Schwerbehindertenvertreter hab ich tatsächlich übersehen... .Wie eveline schreibt ist das tatsächlich ein Grund für einen wirksamen Widerspruch.... Aber am Ende bleibt es bei dem was ich geschrieben habe. Eine Verpflichtung am Ende auch einen Schwerbehinderten auszuwählen gibt es nicht.
Ergo: um den wirksamen Widerspruch des BR auszuhebeln fragt der AG beim Integrationsamt (ggf. unter Beteiligung des Schwerbehindertenvertreters) nach, bekommt ggf. sogar ein paar Vorschläge, und ignoriert diese.... Dann sind wir wieder genau an der Stelle wo wir jetzt schon sind.
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