Erstellt am 20.09.2012 um 19:20 Uhr von rechtbekommen
Gar nicht!!! Wenn der BR das ArbG anruft undvdas ArbG dem BR zustimmt, muss der AG kuendigen.
Erstellt am 20.09.2012 um 19:22 Uhr von rechtbekommen
Also, der einzige Schutz ist, sich eben nicht betriebsstoerrend zu verhalten.
Erstellt am 20.09.2012 um 20:36 Uhr von Watschenbaum
es kommt darauf an, was zum Vorwurf gemacht wird,
ob diese Vorwürfe beweisbar so schwerwiegend wären, daß eine Beendigungskündigung als Ultima Ratio gerechtfertigt wäre, oder ob geringere Mittel reichen würden (Abmahnung, Versetzung etc.)
und welches Prozedere letztendlich eintritt
wie schon erwähnt, käme es, falls der AG dem Verlangen des BR nicht zustimmt, zu einem Verfahren BR-AG vor dem Arbeitsgericht, so daß man "entlastende Aussagen" dem AG zur Verfügung stellen könnte, der sie dann dem Gericht vorlegt zur Stützung seiner Weigerung, dem Kündigungsersuchen des BR nachkommen zu wollen
zweite Möglichkeit : der AG kommt dem Ansinnen des BR nach, spricht eine Kündigung aus,
dann müsste der Gekündigte Kündigungsschutzklage einreichen, es kommt also zu einem Verfahren AN-AG
so daß man sich dem gekündigten AN selbst als Zeuge zur Verfügung stellen könnte,
um ggfs falsch dargestellte Sachverhalte im Sinne des Klägers "zurechtzurücken"
Erstellt am 21.09.2012 um 08:07 Uhr von hansdinter
Erstellt am 21.09.2012 um 08:41 Uhr von gironimo
Wie Nachrücker und andere Mitarbeiter diesen schützen können?
In dem sie als Zeuge für den Betroffenen zur Verfügung stehen und bereit sind, ggf. auch vor dem Arbeitsgericht auszusagen.