Versetzung eines Betriebsratsmitgliedes - besteht ein besonderer Schutz?
Eine Frage in eigener Sache: Ich bin stellv. Betriebsratsvorsitzende, nicht freigestellt und Assistentin eines Bereichsleiters. Dieser Bereichsleiter wird nun in einer Umstrukturierungsphase unserer Bank eine andere Aufgabe übernehmen, bei der keine Assistenz vorgesehen ist. Vorsorglich möchte ich wissen, ob bei einer Versetzung eines Betriebsratsmitgliedes ein besonderer Schutz besteht, zumal auch eine Betriebsänderung nach dem BetrVG im Gange ist. Ein Sozialplan ist noch nicht erstellt. Ist bei dieser Versetzung eine Sozialauswahl möglich?
Community-Antworten (2)
01.03.2007 um 13:08 Uhr
Wenn Du bei der Versetzung Dein Amt nicht verlierst, dann ist das ggf. eine ganz normale Maßnahme nach §99. Du wechselst doch nicht in den Zuständigkeitsbereich eines anderen BR, oder?
Wie soll es zu einer Sozialauswahl kommen können, wenn Du Deine bisherige Aufgabe verlierst weil die Stelle Deines direkten Vorgesetzten entfällt?
02.03.2007 um 21:33 Uhr
Stell dir mal vor:
Erst: 5 Manager-Stellen, 5 Assistenten
Dann: 4 Manager-Stellen, 5 Assistenten
Was nu? Entweder Prügelei (der Stärkere gewinnt) oder Kündigungsschutzklage (wahrscheinlich erfolgreich) oder Sozialauswahl (naja, vielleicht trotzdem erfolgreiche Kündigungsschutzklage)
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