Eine Frage in eigener Sache: Ich bin stellv. Betriebsratsvorsitzende, nicht freigestellt und Assistentin eines Bereichsleiters. Dieser Bereichsleiter wird nun in einer Umstrukturierungsphase unserer Bank eine andere Aufgabe übernehmen, bei der keine Assistenz vorgesehen ist.
Vorsorglich möchte ich wissen, ob bei einer Versetzung eines Betriebsratsmitgliedes ein besonderer Schutz besteht, zumal auch eine Betriebsänderung nach dem BetrVG im Gange ist. Ein Sozialplan ist noch nicht erstellt. Ist bei dieser Versetzung eine Sozialauswahl möglich?