Erstellt am 01.03.2007 um 12:08 Uhr von w-j-l
Wenn Du bei der Versetzung Dein Amt nicht verlierst, dann ist das ggf. eine ganz normale Maßnahme nach §99. Du wechselst doch nicht in den Zuständigkeitsbereich eines anderen BR, oder?
Wie soll es zu einer Sozialauswahl kommen können, wenn Du Deine bisherige Aufgabe verlierst weil die Stelle Deines direkten Vorgesetzten entfällt?
Erstellt am 02.03.2007 um 20:33 Uhr von mokkabohne
Stell dir mal vor:
Erst:
5 Manager-Stellen, 5 Assistenten
Dann:
4 Manager-Stellen, 5 Assistenten
Was nu?
Entweder Prügelei (der Stärkere gewinnt)
oder Kündigungsschutzklage (wahrscheinlich erfolgreich)
oder Sozialauswahl (naja, vielleicht trotzdem erfolgreiche Kündigungsschutzklage)