Erstellt am 03.09.2010 um 18:15 Uhr von pfeilenbogen
AMIGO
Ist doch ganz einfach, in den jeweiligen Gesetzen, wie MuSCHG; SGB IX, ArbZG usw.
Erstellt am 03.09.2010 um 20:20 Uhr von nicoline
pfeilenbogen,
*nach lessen über recht älterer MA ab ca.55 jahren*
Wenn es sich denn um eine Frau handelt, die hier fragt, könnte es schon zu spät sein für das MuSchG. ;-))
Erstellt am 03.09.2010 um 20:30 Uhr von pfeilenbogen
nicoline
Vorsicht!!!!
Dieses könnte Dir Probleme mit dem § 1 AGG bringen. Ich erinnere mich an einen noch nicht so allten Fall aus Spanien, da wurde eine noch ältere Frau "Mutter"
:-)))
Erstellt am 03.09.2010 um 21:05 Uhr von nicoline
pfeilenbogen,
*Ich erinnere mich an einen noch nicht so allten Fall aus Spanien, da wurde eine noch ältere Frau "Mutter"*
Ich mich auch, deswegen schrieb ich ja *könnte* und nicht *ist* ;-)))