Erstellt am 03.06.2008 um 17:58 Uhr von pirat
@huwil,
um wieviel *Übernehmende* geht es? Frage wegen §§13 (2) 1....BetrVG..
Absonsten sehe ich nur §§ 102 BetrVG.
Erstellt am 03.06.2008 um 22:41 Uhr von huwil
tja danke für die Antwort aber §§13 kommt nicht zum tragen und §§102 ist sowie so klar. Haben nur gedacht das irgend jemand eine andere Idee hätte. Übrigens sollen zwischen 10 und 25 personen übernommen werden.