Hallo,
wir sind im BR uneins über die Auslegung des § 87 Abs. 1 Punkt 12 (betr. Vorschlagswesen) über Mitbestimmung in Bezug auf " Festlegung von Grundsätzen zur Prämienberechnung". Wir haben eine fast fertige BV hier liegen sind uns mit dem AG nur noch uneins über die Prämie bzw. die Höhe.
Es geht konkret um die Höhe der Prozente (z.B. 25% des Ertrages) in Bezug auf die Berechnungsbasis (welche wir bereits ausgehandelt haben).

Ist die prozentuale Höhe der Prämie mitbstimmungspflichtig oder -frei?

Danke für die Infos.