Informationsrechte des Betriebsrats bzgl. interner Kostenrechnung
Hallo zusammen, ich bin zwar selber nicht Betriebsrat, jedoch trat in dem Unternehmen in dem ich arbeite der Fall ein, dass der Betriebsrat meine Arbeit (ich arbeite in der zentralen Kosten- und Leistungsabrechnung) kontrollieren möchte. Quasi ob ich denn auch gewisse von Ihm auserwählte Kostenstellen (in diesem Fall die in der er selber tätig ist) auch richtig verrechne und nicht mit unsachgemäßen Kosten belaste. Darf der Betriebsrat das? Er macht mir ja indirekt den Vorwurf, dass ich das Ergebnis der Kostenstelle manipuliere. Von mir aus kann er alles einsehen. Aber die Art und Weise kommt mir jetzt doch irgendwie befremdlich vor.
Community-Antworten (1)
25.01.2019 um 21:00 Uhr
Wenn der Betriebsrat kontrollieren möchte, ob seine Kosten richtig berechnet werden, dann kann er gegenüber dem Arbeitgeber natürlich den Wunsch äußern, da mal genauer hinsehen zu können. Ob das irgendeinen Sinn ergibt oder ob der Arbeitgeber dem BR da genau Auskunft geben muss, weiß ich nicht. Ich kenne ja die Zusammenhänge nicht. Vielleicht wirft der AG dem BR vor, dass er nicht sparsam genug ist oder was weiß ich. Jedenfalls will der BR da ja vermutlich das verhalten oder die Aussagen des AG überprüfen und nicht Dich persönlich.
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