Erstellt am 17.03.2006 um 21:27 Uhr von sh_9260
Erstellt am 17.03.2006 um 21:39 Uhr von Gevatter
Ich kenne es aus der Praxis, daß BRV's und Verteter tatsächlich Gehaltserhöhungen erhalten haben. Aus welchen Gründen läßt sich wohl leicht erraten. Das Betriebsratsamt ist ein unentgeldlich geführtes Ehrenamt.
Erstellt am 17.03.2006 um 21:39 Uhr von woho
Was soll die Frage?
Anspruch besteht natürlich nicht. Wenn der Arbeitgeber ein höheres Gehalt zahlt, würde ich mißtrauisch werden.
Erstellt am 17.03.2006 um 22:48 Uhr von teutone
Vorsicht!
Wir hatten diese Situation in unserer Firma,allerdings ohne Kenntnis der nicht freigestellten B.r.mitglieder. Wir hatten gerade Wahlen,der B.r.vorsitzende und
sein Stellvertreter sind jetzt ihr Amt los. Als die Sache vor ca.2 Jahren rauskam
gab es einen riesen Tumult und jetzt die Quittung.Die Bezahlung des B.r.vorsit-
zenden und dessen Vertreter sind glasklar im Betriebsverfassunggesetz geregelt und man sollte sich tunlichst dran halten. (§37 ) Es gibt allerdings sogar Gewerkschaftssekretäre die hier anderer Meinung sind.Diese Meinung hat bei uns 60-70 Gewerkschaftsaustritte gekostet!!!!!
M.f.G. Teutone
Erstellt am 20.03.2006 um 13:54 Uhr von Benno_BRB
Ohua-Auaaha!
Da hat wohl eine ganze Menge Personen nicht nachgedacht - oder?
Die, die die Kohle nahmen : tstststs
Der Gewerkschaftssekretär : "wo ist denn der gesunde Menschenverstand geblieben?"
Die ehemaligen Gerwerkschafter : Einflussnahme auf personelle Konsequenzen und sei es nur Nachschulungen für den Sekretär? -Fehlanzeige.
Und Kohle stinkt auch manchmal! - Am Wahlergebnis festzumachen!
Benno