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BR Vorsitz - Anspruch auf höheres Gehalt ??

R
Rolf4711
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ! Ich habe mal gehört, daß der BR-Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter Anspruch auf ein höheres Gehalt aufgrund seiner Tätigkeit als Vorsitzender bzw. Stellvertreter haben. Ist das richtig ?

Grüße Rolf

2.27505

Community-Antworten (5)

S
sh_9260

17.03.2006 um 22:27 Uhr

schön wäre es

G
Gevatter

17.03.2006 um 22:39 Uhr

Ich kenne es aus der Praxis, daß BRV's und Verteter tatsächlich Gehaltserhöhungen erhalten haben. Aus welchen Gründen läßt sich wohl leicht erraten. Das Betriebsratsamt ist ein unentgeldlich geführtes Ehrenamt.

W
woho

17.03.2006 um 22:39 Uhr

Was soll die Frage? Anspruch besteht natürlich nicht. Wenn der Arbeitgeber ein höheres Gehalt zahlt, würde ich mißtrauisch werden.

T
teutone

17.03.2006 um 23:48 Uhr

Vorsicht! Wir hatten diese Situation in unserer Firma,allerdings ohne Kenntnis der nicht freigestellten B.r.mitglieder. Wir hatten gerade Wahlen,der B.r.vorsitzende und sein Stellvertreter sind jetzt ihr Amt los. Als die Sache vor ca.2 Jahren rauskam gab es einen riesen Tumult und jetzt die Quittung.Die Bezahlung des B.r.vorsit- zenden und dessen Vertreter sind glasklar im Betriebsverfassunggesetz geregelt und man sollte sich tunlichst dran halten. (§37 ) Es gibt allerdings sogar Gewerkschaftssekretäre die hier anderer Meinung sind.Diese Meinung hat bei uns 60-70 Gewerkschaftsaustritte gekostet!!!!!

M.f.G. Teutone

B
Benno_BRB

20.03.2006 um 14:54 Uhr

Ohua-Auaaha!

Da hat wohl eine ganze Menge Personen nicht nachgedacht - oder?

Die, die die Kohle nahmen : tstststs Der Gewerkschaftssekretär : "wo ist denn der gesunde Menschenverstand geblieben?" Die ehemaligen Gerwerkschafter : Einflussnahme auf personelle Konsequenzen und sei es nur Nachschulungen für den Sekretär? -Fehlanzeige.

Und Kohle stinkt auch manchmal! - Am Wahlergebnis festzumachen!

Benno

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