Rechtsanwaltshonorar - gibt es der Höhe nach Grenzen?
Unser Betrieb hat mehr als 200 Mitarbeiter; wir sind ein neuer, gewerkschaftsfreier Betriebsrat und würden uns gern ständig anwaltlichen Rats bedienen; muß das der Betrieb bezahlen; gibt es der Höhe nach Grenzen?
Community-Antworten (22)
30.10.2006 um 19:42 Uhr
macht am bessten einen rahmenvertrag. natürlich muss der AG das bezahlen. sorgt für fachgerechte beschlüsse und höhrt euch bei anderen BR´s in bezug auf die anwalts wahl.
30.10.2006 um 20:22 Uhr
@Sponi, Beschluss fassen und dem AG schriftlich mitteilen. Die Höhe der Kosten spielen für euch keine Rolle. Euer AG wird sich mit dem RA auseinandersetzen müssen, wenn er meint, dass dieser zu teuer wäre.
@Waschbär, Rahmenvertrag? Für was denn?
30.10.2006 um 22:06 Uhr
ganz so einfach ist das nicht. die kostentragungspflicht besteht nur für erforderliche kosten. daher stets den einzelfall prüfen. ggf. auch § 80 BetrVG beachten....
30.10.2006 um 22:48 Uhr
waschbär, meinst Du einen Beratervertrag? Dem müsste aber m.E. der AG zustimmen? Da hier der Nachweis der Erforderlichkeit im Einzelfall schwierig werden kann.
31.10.2006 um 00:36 Uhr
Wie wäre es mit RVG...?
31.10.2006 um 14:00 Uhr
Die beste und einfachste Lösung für ständige Unterstützung in allen Fragen wäre der Beitritt in eine für euch zuständige Gewerkschaft. Gerade neue Betriebsräte brauchen Schulungen und Unterstützung.
31.10.2006 um 15:22 Uhr
Also birgit, ob der Gang zur Gewerkschaft so das Richtige ist, wenn ich eine kompetente rechtliche Antwort will? Ich weiß nicht so recht.......
31.10.2006 um 16:20 Uhr
@w-f-l schön das nur nicht immer ich solche anmerkungen mache:-)
31.10.2006 um 16:23 Uhr
@w-j-l und paula, ein "pfiffiger" Arbeitsrechtler an der Seite des BR war noch nie ein Fehler! ;-)))
31.10.2006 um 16:33 Uhr
paula und w-j-l, was sollen diese gewerkschaftsschädigenden Äußerungen? ;-) Die AN bekommen halt die Gewerkschaft, die sie verdienen... und wenn es immer weniger Gewerkschafter gibt, dann gibt es bald gar keine Gewerkschaften mehr. Und dann verkommen Lohnverhandlungen immer mehr zur kollektiven oder singulären Bettlerei.
Mona-Lisa, Du hast die Ettikette verletzt, pass auf, dass Du Dir nicht Schelte von Rollie einfängst ;-))
31.10.2006 um 16:37 Uhr
@Lötterchen, wie waren schon mal deine Worte? "Unser RA hat gesagt...." ;-))
Rollie? Wer um Himmelswillen ist Rollie!!!!!! Kenn ich den? Ist das der, der Mädels nur auf`s Eis schickt, wenn sie KEINER GW angehören? Ja?
31.10.2006 um 16:44 Uhr
Mona-Lisa, es könnte ja ein Gewerkschafts RA sein.... aber Du hast schon recht, wobei ich durchaus auf unseren Gewerkschaftssekretär vertraue, den frag ich halt manchmal andere Sachen, die wiederum der RA nicht weiß.
Rollie hat zur Zeit wahrscheinlich zuviel mit dem Training zu tun, ist ja Saison
31.10.2006 um 19:48 Uhr
die kosten des anwalts trägt der arbeitgeber die gewerkschaftsfreiheit zahlt der arbeitnehmer. also los rein in die gewerkschaft. ohne seid ihr auf dauer veraten und verkauft. ein betriebsrat kann ohne die unterstützung der gewegschaft und der dort organisierten kolegginnen nicht überleben.
31.10.2006 um 20:30 Uhr
Also nun möchte ich schon klar stellen, dass ich grundsätzlich nichts gegen Gewerkschaften habe, im Gegenteil. Mein Problem ist, das die sich nur dort kümmern, wo sie einen hohen Organisationsgrad haben. Die restlichen Bereiche laufen eben nebenher, wenn sie sich nicht öffentlichkeitswirksam verkaufen lassen.
Ich habe vor allem mein Problem mit den Funktionären vor Ort, von denen man manches Mal unsägliche Auskünfte bei Rechtsfragen bekommt.
31.10.2006 um 20:59 Uhr
@w-j-l, du hast den Punkt getroffen! dieses Problem zieht sich anscheinend durch etliche Bezirksverwaltungen durch. Gerade Betriebe, die nicht hochprozentig mit Gewerkschaftsmitgliedern vertreten sind, lässt man trotz mehrfachen "Hilferufen" hängen und wundert sich dann, dass von den paar Mitgliedern auch noch die Hälfte davon ihre Mitgliedschaft kündigt.
01.11.2006 um 12:03 Uhr
@Mona-Lisa, w-j-l Wenn man z.B. der marxistisch orientierten "jw" oder den Presseberichten von "attac" Glauben schenken darf, dann hat Herr Stubbe, äh "harald", bei der NGG genau das gewonnen, was man sich als Gewerkschaftsmitglied wünschen würde: Unterstützung, Solidarität und Öffentlichkeitsarbeit für ein BRV in Kündigungsschutzprozess.
Allerdings gehört die NGG, mithin auch andere Gewerkschaften, zu den Gründungsmitgliedern des WASG e.V. im Jahre 2004. Ein Schelm, wer dabei von Vetternwirtschaft redet...
Achja, das werfe ich Gewerkschaften wirklich vor: Opportunes Verhalten!
01.11.2006 um 17:55 Uhr
Sponi, ich kenne keine einzige Stelle im BetrVG und auch keinerlei Rechtsprechung, die den Anspruch eines BRs auf ständige Rechtsberatung durch einen RA stützt! Allerdings kenne ich Rechtsprechung, die einen BR dazu verpflichtet, sich schulen zu lassen... damit solltet Ihr dann einmal beginnen - BetrVG, Arbeitsrecht usw.
P.S. Traumhafte Antworten hier! :-)
01.11.2006 um 18:21 Uhr
@Fayence,
nicht "traumhaft" sondern oft Realität!
Unser AG teilt mit uns die Meinung, dass eine 2. Rechtsauskunft (neben der GW) im Endeffekt billiger ist, weniger Nerven und Zeit kostet.
So hat unser Arbeitsrechtler einen Dauerauftrag und rechnet monatlich mit dem AG ab. Übrigens ohne Probleme. Unser AG zahlt anstandslos.....
01.11.2006 um 19:03 Uhr
Mona-Lisa, nur lautet die Eingangsfrage, ob der "Betrieb" einen ständigen anwaltlichen Ratgeber bezahlen MUSS! Und die Antwort darauf kann nur NEIN lauten.
Sorry, es ist völlig unerheblich, dass es AG gibt, die einen solchen Ratgeber anstandslos finanzieren.
01.11.2006 um 19:23 Uhr
@Fayence, dass der AG keinen ständigen RA bezahlen MUSS, ist Fakt.
"Unerheblich" find ich im Zusammenhang mit "vertrauensvoller Zusammenarbeit" keinesfalls, dass es AG gibt, die entgegen der Rechtssprechung "vernünftig" mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten. Ich gebe allerdings zu, dass es dafür genug andere Bereiche gibt, in denen wir mit unserem AG ständig im Clinch sind..... Heisst also, unser AG ist mit Sicherheit auch kein Engel..... :-))
01.11.2006 um 19:34 Uhr
Mona-Lisa, sorry, zum Zweiten! Kann und mag nicht (an)erkennen, dass die Finanzierung eines "ständigen Ratgebers" Indiz für eine vernünftige vertrauensvolle Zusammenarbeit BR & AG ist! Die Aufzählung diverser Beispiele, in denen der AG einer solchen Regelung zugestimmt hat, ist für mich nach wie vor unerheblich, da sich daraus keine Ansprüche ableiten lassen.
P.S. Aber Ihr scheint Euren RA ja beschäftigen zu können (müssen?)... :-)))
01.11.2006 um 19:50 Uhr
@Fayence, ....scheint wohl so zu sein! :-))
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