Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. § 102 BetrVG.
Soweit alles OK. Muss nun der Betriebsrat den Arbeitnehmer zu einer Anhöärung laden, wenn ihm (ordentlich oder außerordentlich) gekündigt wird?
Bisher haben wir jeden Kollegen(in) gehört und dessen Stellungnahme gegen die Kündigungsanhörung gestellt. Das heist die Stellungnahme des AN und die Kündigung durch den AG fließen in die Entscheidung des BR neben dem BetrVG mit ein.