Anhörung des AN im BR bei Kündigung
Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. § 102 BetrVG. Soweit alles OK. Muss nun der Betriebsrat den Arbeitnehmer zu einer Anhöärung laden, wenn ihm (ordentlich oder außerordentlich) gekündigt wird? Bisher haben wir jeden Kollegen(in) gehört und dessen Stellungnahme gegen die Kündigungsanhörung gestellt. Das heist die Stellungnahme des AN und die Kündigung durch den AG fließen in die Entscheidung des BR neben dem BetrVG mit ein.
Community-Antworten (3)
17.09.2012 um 14:48 Uhr
Hi,
steht doch auch im 102´er (Absatz 2, Satz 4). Wenn es dem BR nicht erforderlich erscheint, braucht er den AN nicht zu hören.
Wir handhaben es auch so, dass jeder MA der gekündigt werden soll, nochmal bei uns zur Anhörung geladen wird.
Gruß
zyklus
17.09.2012 um 16:43 Uhr
Wir auch - wir wollen uns doch ein eigenes Bild vom Sachverhalt machen.
18.09.2012 um 09:50 Uhr
Na denne vielen Dank für eure Antworten. Nun bin ich sicher, dass wir keine Fehler machen. de betriebsfrosch
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