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Kündigung ohne Anhörung BR

S
stehipp
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Mitstreiter,

unser AG teilte uns inoffiziell mit, dass er einer Mitarbeiterin beurlaubt hat und verhaltensbedingt kündigen möchte. Wir teilten ihm mit, dass wir auf Basis der genannten Informationen einer Kündigung nicht zustimmen werden. Ebenfalls inoffiziell. Ihr Verhalten war tatsächlich nicht zu tolerieren, der Grund war aus unserer Sicht aber nicht schwer genug um eine Kündigung zu rechtfertigen.

Nun haben wir erfahren, dass der AG der Mitarbeiterin fristlos und ordentlich gekündigt hat, ohne den BR anzuhören. Ziel ist es, die Mitarbeiterin so unter Druck zu setzen, einer Abschlagszahlung zuzustimmen.

Mir ist bewußt, dass die Kündigung wg. der fehlenden Anhörung unwirksam ist. Allerdings bin ich mir nicht ganz schlüssig, wie ich mit der Situation umgehen soll. Einfach ignorieren, da Kündigung eh unwirksam? Mit Mitartbeiterin Kontakt aufnehmen? AG schriftlich informieren, dass wir mit dem Vorgehen so nicht einverstanden sind?

1.908022

Community-Antworten (22)

R
rolfo

05.11.2015 um 11:07 Uhr

Nehmt mit der Mitarbeiterin Kontakt auf und ratet ihr zur Kündigungsschutzklage. Letztendlich wird es auch auf eine Abfindung rauslaufen.

M
Moreno

05.11.2015 um 11:20 Uhr

Na der AG könnte ja sagen er hat den BR angehört für ihn war das vielleicht nicht so inoffiziell . Dies soll dann ein Gericht entscheiden! Wichtig ist das Ihr mit der Kollegin redet und diese innerhalb von drei Woche eine Kündigungsschutzklage macht. Sonst ist die Kündigung natürlich nicht unwirksam.

Wahrscheinlich läuft es wie Rolfo schreibt auf ne Abfindung raus aber ich hab auch schon in Güteverhandlungen erlebt das ein AG die Kündigung einfach zurück genommen hat.

Den Arbeitgeber auf eventuelle Fehler bei der Anhörung hinweisen würde ich nie machen. Umso mehr Fehler dieser macht umso besser für die gekündigten Kollegen.

J
Jakarta

05.11.2015 um 11:37 Uhr

@stehipp

Was heißt hier „inoffiziell“?

Inoffiziell gibt es in diesem Zusammenhang überhaupt nicht. Erst recht nicht über eine bereits durchgeführte Handlung. Teilt man euch irgendetwas mit, egal in welcher Form, habt ihr dieses als Anfang eines Vorgangs zu werten, von dem dann weitere Handlungen abhängig sind oder werden.

Ich halte auch überhaupt nichts davon, einem AG bei einer verhaltensbedingten Kündigungsabsicht bereits im Vorfeld mitzuteilen, dass man dieser Kündigung nicht zustimmen werde. Abhängig vom Inhalt dieser Mitteilung könnte dann nämlich der Fall eintreten, dass dieses dann ev. als eine dieses Verfahren abschließende Äußerung zu werten sein könnte, die einem AG dann auch zur mitgeteilten Kündigung berechtigt.

Ist dem hier nicht so, liegen hier jetzt zwei Verfahren an. Einmal BR gegen den AG wegen Missachtung des MBR und die Kündigungsschutzklage des Betroffenen.

Als BR würde ich mich hier aber erst einmal mit einem Verfahren zurückhalten. Dafür besser den Betroffenen beraten und zur Klage animieren. Denn ist diese erfolgreich, habe ich auch gleich das Vergehen des AG gegen das MBR des BR schriftlich und kann dann dagegen vorgehen.

Mache ich es umgekehrt, schade ich damit ev. dem Betroffenen, da sich hierdurch dann für den AG div. Korrekturmöglichkeiten ergeben.

G
gironimo

05.11.2015 um 12:35 Uhr

Das Anhörungen auch mündlich möglich sind, Widersprüche des BR hingegen schriftlich erfolgen müssen, wurde hier ja schon diskutiert.

Andererseits leiden Betriebsräte ja bekanntlich vor dem Arbeitsgericht oft an Demenz und können sich gar nicht erinnern, gehört worden zu sein.

Egal wie - wenn die Kündigung ausgesprochen wurde, ist der BR außen vor.

Eine Unwirksamkeit muss per Gericht festgestellt werden, indem die gekündigte innerhalb von drei Wochen Klage beim ArbG einreicht. Das solltet Ihr der Kollegin sagen und natürlich auch, dass aus Eurer Sicht keine Anhörung stattfand.

Möge das Gericht entscheiden.

P
paula

05.11.2015 um 12:48 Uhr

"Andererseits leiden Betriebsräte ja bekanntlich vor dem Arbeitsgericht oft an Demenz und können sich gar nicht erinnern, gehört worden zu sein."

Ich hoffe Du bist nicht so zu verstehen, dass man als BR mal den vergesslichen spielen soll. Das wäre schließlich eine Straftat

M
moreno

05.11.2015 um 13:08 Uhr

Seid wann ist Demenz denn eine Straftat???? ;-)

C
Challenger

05.11.2015 um 13:32 Uhr

Tach auch stehipp, mir drängen sich folgende Fragen auf:

  1. ...AG teilte UNS..... Wer genau ist UNS ? War der BRVorsitzende zugegen ?
  2. Wie lange ist die MA'rin schon beschäftigt ?
  3. Mit welchen Infos hat der AG seinen Kündigungsentschluß denn begründet ?
  4. Wurde die MA'rin denn schon mal qualifiziert abgemahnt ?
P
paula

05.11.2015 um 13:56 Uhr

moreno

Demenz nicht... das nicht vorhandene Vergessen aber schon

§ 153 und 154 StGB sind keine Kavaliersdelikte und ich persönlich wünsche jedem der ein solches Delikt begeht die volle Härte des Gesetzes! Immerhin reden wir hier nicht mehr über ein Delikt das mit Geldstrafe bewehrt ist

K
kratzbuerste

05.11.2015 um 14:11 Uhr

... und was ist mit Helmut Kohl?

Lasse mal die Kirche im Dorf. Setze Dich mal ins Arbeitsgericht als Zuhörer. Da wird niemand abgeführt - obwohl das nach Deiner Theorie jeder zweite müsste ......

P
paula

05.11.2015 um 14:23 Uhr

Helmut Kohl hatte als selber Beschuldigter ein Aussageverweigerungsrecht ....

Dass vor dem Arbeitsgericht das kaum zum tragen kommt liegt eher daran, dass es kaum Zeugenaussagen beim Arbeitsgericht gibt. Denn für die Parteien gelten schließlich andere Regeln.

Und ja ich kenne einen BR Vorsitzenden und ein BRM die dort schon gesessen haben. Man ist nie davor gefeit, dass man vielleicht von einem nicht wohl gesonnen Kollegen verpetzt wird

Aber schön dass du Aussagedelikte nicht so ernst nimmt. Dann wünsche ich Dir mal, dass Du wegen so was zu unrecht am Besten vor dem Strafgericht verurteilt wirst

M
Moreno

05.11.2015 um 14:39 Uhr

Na ich denke mal nicht vorhandenes Vergessen ist nicht nachweisbar!!!

Und wie will ich von einem BR Kollegen verpetzt werden wenn der sich an was erinnert und ich nicht????

Na Paula ich glaub die Kratzbürste hat Recht und Du solltest die Kirche im Dorf lassen :-)

P
Pickel

05.11.2015 um 15:27 Uhr

Schon bezeichnend, wie einige hier immer Rechte und Gesetz vom AG einfordern, bei Fehlverhalten schier empört sind, selber aber ohne mit der Wimper zu zucken Straftaten befürworten.

Ein BR ist für die Überwachung und Einhaltung der Gesetze verantwortlich.

S
stehipp

05.11.2015 um 15:27 Uhr

@challenger:

Das gerede über H. Kohl in den letzten Kommentaren überlese ich jetzt einfach mal.

Zu Deinen Fragen:

1.) Personalchef teilte BR-Vorsitzenden in einem Gespräch mit, dass die GL darüber nachdenkt es zu tun. Es war eher ein Gespräch auf der Basis, was wäre wenn.

2.) MA ist schon seit vielen Jahren, schätze mal so 25-30, im Unternehmen tätig.

3.) Grund lag nur im Verhalten der MAin, nicht in der Leistung. Im BR-Ausschuss haben wir bereits den Fall besprochen und sind einhellig der Meinung, dass kein Grund für eine Kündigung vorliegt. Ich vermute mal, deshalb wurde uns die Künidgung auch nicht vorgelegt.

4.) Nein die MAin wurde nicht qualifiziert abgemahnt sondern sofort beurlaubt.

M
Moreno

05.11.2015 um 15:52 Uhr

@Pickel etwas zu vergessen ist keine Straftat !!!!!! Wie willst Du das Gegenteil beweisen können?

1.) Personalchef teilte BR-Vorsitzenden in einem Gespräch mit, dass die GL darüber nachdenkt es zu tun. Es war eher ein Gespräch auf der Basis, was wäre wenn.

Wer dies als ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates bezeichnet der muss schon Pickel heißen!!!! Und wenn dann der BRV sich nach ca.6Monaten an den genauen Wortlaut des Gespräches nicht erinnern kann wird niemals der Lüge bezichtigt werden können. Ein vernünftiger AG würde so eine Anhörung immer schriftlich machen weil sonst jeder Provinzanwalt nachweisen kann, dass die Anhörung nicht ordnungsgemäß abgelaufen ist.

B
Betriebshansel

05.11.2015 um 16:02 Uhr

„Ein BR ist für die Überwachung und Einhaltung der Gesetze verantwortlich“

Jau!!!!! Und wenn er dem nicht gerecht wird, geht es ab in den Bunker………

Junge junge…… merkst du überhaupt noch, was du da so raushaust?

R
rolfo

05.11.2015 um 16:15 Uhr

Habt ihr eigentlich nichts anderes zu tun als auf so einem Kindergartenniveau zu diskutieren?

Z
zdophers

05.11.2015 um 16:37 Uhr

Was mich immer iritiert, ist der sofortige Ratschlag Kündigungsschutzklage zu erheben. Mein Ratschlag lautet sofort zu einem Anwalt zu gehen und sich eingehend beraten zu lassen. Denn wenn die Kollegin bereits durch diese Behandlung mit dem Unternehmen abgeschlossen hat und einer Weiterbeschäftigung negativ entgegen steht, kann doch ein Anwalt im Vorfeld einer Kündigungsschutzklage und der darauf folgenden Verhandlungen in der Regel mehr rausholen.

Man muss nur auf die Frist achten.

R
rolfo

05.11.2015 um 16:46 Uhr

@zdophers In der Regel wird ja die Person einen Anwalt einschalten, und mit der Aufforderung zur Kündigungsschutzklage sollte dies ja auch selbstverständlich sein, die sollte ihr auch der BR klarmachen, Anwalt oder Gewerkschaft

M
Moreno

05.11.2015 um 17:00 Uhr

Mein Vater hat immer gesagt was Du heute kannst besorgen das verschiebe nicht auf morgen. Ich kann ja auch mit dem AG verhandeln wenn die Kündigungsschutzklage gestellt ist die ist schnell zurück gezogen wenn man sich vorher einig wird. Es gab auch schon Fälle wo man sich einig war über ne Abfindung und der AG konnte sich an nichts mehr erinnern weil die drei Wochen abgelaufen waren!

Soviel zum Thema Demenz ;-)

G
Globus

05.11.2015 um 17:20 Uhr

schön doof, wenn man die zurückzieht, bevor man das Geld bekommen hat - das dazu... mit dem "vergessen" wäre auch ich vorsichtig...

C
Challenger

05.11.2015 um 17:57 Uhr

Hallo stehipp, nach Deiner Darstellung kann sich meiner Auffassung nach die MA'rin in Ruhe zurücklehnen und die Beine hochlegen.Denn in einem eventuellen Kündigungsschutzprozeß obliegt dem AG die Darlegungs- und Beweislast,daß er das Anhörungsverfahren ordnungsgemäß nach §102 BetrVG durchgeführt hat.Nach Deinen Schilderungen sind Zweifel erlaubt,ob ihm dies entscheidungser- heblich gelingen wird. Darüber hinaus liegt der Schwerpunkt anderswo.Denn für eine verhaltensbedingte Kündigung ist IMMER EINE VORHERIGE ABMAHNUNG ERFORDERLICH,es sei denn,daß die MA'rin mit ihrem Verhalten im strafrechtlich relevantem Bereich,wie Diebstahl oder Betrug usw unterwegs war.

G
Globus

05.11.2015 um 18:31 Uhr

"nach Deiner Darstellung kann sich meiner Auffassung nach die MA"rin in Ruhe zurücklehnen und die Beine hochlegen."

Und das siehst du echt so?

Er bekommt kein Geld mehr... Bis die ARGE einspringt, mit weniger Geld dauert... Weißt du wie lange es dauert bis ein solches Verfahren angestrengt wird?

Voraussichtlich wird er nciht wieder eingestellt - man mußte die Stelle neu beetzen usw.

Was bleibt ist eine Abfindung...

Und das nach mehreren Monaten wenn der AG das geschickt einfädelt...

Also wenn mir das passieren würde, würde ich mich als "normaler AN" vermutlich nciht in Ruhe zurücklegen usw...

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