Erstellt am 05.11.2015 um 10:07 Uhr von rolfo
Nehmt mit der Mitarbeiterin Kontakt auf und ratet ihr zur Kündigungsschutzklage.
Letztendlich wird es auch auf eine Abfindung rauslaufen.
Erstellt am 05.11.2015 um 10:20 Uhr von moreno
Na der AG könnte ja sagen er hat den BR angehört für ihn war das vielleicht nicht so inoffiziell . Dies soll dann ein Gericht entscheiden! Wichtig ist das Ihr mit der Kollegin redet und diese innerhalb von drei Woche eine Kündigungsschutzklage macht. Sonst ist die Kündigung natürlich nicht unwirksam.
Wahrscheinlich läuft es wie Rolfo schreibt auf ne Abfindung raus aber ich hab auch schon in Güteverhandlungen erlebt das ein AG die Kündigung einfach zurück genommen hat.
Den Arbeitgeber auf eventuelle Fehler bei der Anhörung hinweisen würde ich nie machen. Umso mehr Fehler dieser macht umso besser für die gekündigten Kollegen.
Erstellt am 05.11.2015 um 10:37 Uhr von Jakarta
@stehipp
Was heißt hier „inoffiziell“?
Inoffiziell gibt es in diesem Zusammenhang überhaupt nicht. Erst recht nicht über eine bereits durchgeführte Handlung.
Teilt man euch irgendetwas mit, egal in welcher Form, habt ihr dieses als Anfang eines Vorgangs zu werten, von dem dann weitere Handlungen abhängig sind oder werden.
Ich halte auch überhaupt nichts davon, einem AG bei einer verhaltensbedingten Kündigungsabsicht bereits im Vorfeld mitzuteilen, dass man dieser Kündigung nicht zustimmen werde. Abhängig vom Inhalt dieser Mitteilung könnte dann nämlich der Fall eintreten, dass dieses dann ev. als eine dieses Verfahren abschließende Äußerung zu werten sein könnte, die einem AG dann auch zur mitgeteilten Kündigung berechtigt.
Ist dem hier nicht so, liegen hier jetzt zwei Verfahren an. Einmal BR gegen den AG wegen Missachtung des MBR und die Kündigungsschutzklage des Betroffenen.
Als BR würde ich mich hier aber erst einmal mit einem Verfahren zurückhalten. Dafür besser den Betroffenen beraten und zur Klage animieren. Denn ist diese erfolgreich, habe ich auch gleich das Vergehen des AG gegen das MBR des BR schriftlich und kann dann dagegen vorgehen.
Mache ich es umgekehrt, schade ich damit ev. dem Betroffenen, da sich hierdurch dann für den AG div. Korrekturmöglichkeiten ergeben.
Erstellt am 05.11.2015 um 11:35 Uhr von gironimo
Das Anhörungen auch mündlich möglich sind, Widersprüche des BR hingegen schriftlich erfolgen müssen, wurde hier ja schon diskutiert.
Andererseits leiden Betriebsräte ja bekanntlich vor dem Arbeitsgericht oft an Demenz und können sich gar nicht erinnern, gehört worden zu sein.
Egal wie - wenn die Kündigung ausgesprochen wurde, ist der BR außen vor.
Eine Unwirksamkeit muss per Gericht festgestellt werden, indem die gekündigte innerhalb von drei Wochen Klage beim ArbG einreicht. Das solltet Ihr der Kollegin sagen und natürlich auch, dass aus Eurer Sicht keine Anhörung stattfand.
Möge das Gericht entscheiden.
Erstellt am 05.11.2015 um 11:48 Uhr von paula
"Andererseits leiden Betriebsräte ja bekanntlich vor dem Arbeitsgericht oft an Demenz und können sich gar nicht erinnern, gehört worden zu sein."
Ich hoffe Du bist nicht so zu verstehen, dass man als BR mal den vergesslichen spielen soll. Das wäre schließlich eine Straftat
Erstellt am 05.11.2015 um 12:08 Uhr von moreno
Seid wann ist Demenz denn eine Straftat???? ;-)
Erstellt am 05.11.2015 um 12:32 Uhr von Challenger
Tach auch stehipp,
mir drängen sich folgende Fragen auf:
1. ...AG teilte UNS..... Wer genau ist UNS ? War der BRVorsitzende zugegen ?
2. Wie lange ist die MA'rin schon beschäftigt ?
3. Mit welchen Infos hat der AG seinen Kündigungsentschluß denn begründet ?
4. Wurde die MA'rin denn schon mal qualifiziert abgemahnt ?
Erstellt am 05.11.2015 um 12:56 Uhr von paula
moreno
Demenz nicht... das nicht vorhandene Vergessen aber schon
§ 153 und 154 StGB sind keine Kavaliersdelikte und ich persönlich wünsche jedem der ein solches Delikt begeht die volle Härte des Gesetzes! Immerhin reden wir hier nicht mehr über ein Delikt das mit Geldstrafe bewehrt ist
Erstellt am 05.11.2015 um 13:11 Uhr von kratzbuerste
... und was ist mit Helmut Kohl?
Lasse mal die Kirche im Dorf. Setze Dich mal ins Arbeitsgericht als Zuhörer. Da wird niemand abgeführt - obwohl das nach Deiner Theorie jeder zweite müsste ......
Erstellt am 05.11.2015 um 13:23 Uhr von paula
Helmut Kohl hatte als selber Beschuldigter ein Aussageverweigerungsrecht ....
Dass vor dem Arbeitsgericht das kaum zum tragen kommt liegt eher daran, dass es kaum Zeugenaussagen beim Arbeitsgericht gibt. Denn für die Parteien gelten schließlich andere Regeln.
Und ja ich kenne einen BR Vorsitzenden und ein BRM die dort schon gesessen haben. Man ist nie davor gefeit, dass man vielleicht von einem nicht wohl gesonnen Kollegen verpetzt wird
Aber schön dass du Aussagedelikte nicht so ernst nimmt. Dann wünsche ich Dir mal, dass Du wegen so was zu unrecht am Besten vor dem Strafgericht verurteilt wirst
Erstellt am 05.11.2015 um 13:39 Uhr von moreno
Na ich denke mal nicht vorhandenes Vergessen ist nicht nachweisbar!!!
Und wie will ich von einem BR Kollegen verpetzt werden wenn der sich an was erinnert und ich nicht????
Na Paula ich glaub die Kratzbürste hat Recht und Du solltest die Kirche im Dorf lassen :-)
Erstellt am 05.11.2015 um 14:27 Uhr von pickel
Schon bezeichnend, wie einige hier immer Rechte und Gesetz vom AG einfordern, bei Fehlverhalten schier empört sind, selber aber ohne mit der Wimper zu zucken Straftaten befürworten.
Ein BR ist für die Überwachung und Einhaltung der Gesetze verantwortlich.
Erstellt am 05.11.2015 um 14:27 Uhr von stehipp
@challenger:
Das gerede über H. Kohl in den letzten Kommentaren überlese ich jetzt einfach mal.
Zu Deinen Fragen:
1.) Personalchef teilte BR-Vorsitzenden in einem Gespräch mit, dass die GL darüber nachdenkt es zu tun. Es war eher ein Gespräch auf der Basis, was wäre wenn.
2.) MA ist schon seit vielen Jahren, schätze mal so 25-30, im Unternehmen tätig.
3.) Grund lag nur im Verhalten der MAin, nicht in der Leistung. Im BR-Ausschuss haben wir bereits den Fall besprochen und sind einhellig der Meinung, dass kein Grund für eine Kündigung vorliegt. Ich vermute mal, deshalb wurde uns die Künidgung auch nicht vorgelegt.
4.) Nein die MAin wurde nicht qualifiziert abgemahnt sondern sofort beurlaubt.
Erstellt am 05.11.2015 um 14:52 Uhr von moreno
@Pickel etwas zu vergessen ist keine Straftat !!!!!!
Wie willst Du das Gegenteil beweisen können?
1.) Personalchef teilte BR-Vorsitzenden in einem Gespräch mit, dass die GL darüber nachdenkt es zu tun. Es war eher ein Gespräch auf der Basis, was wäre wenn.
Wer dies als ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates bezeichnet der muss schon Pickel heißen!!!!
Und wenn dann der BRV sich nach ca.6Monaten an den genauen Wortlaut des Gespräches nicht erinnern kann wird niemals der Lüge bezichtigt werden können.
Ein vernünftiger AG würde so eine Anhörung immer schriftlich machen weil sonst jeder Provinzanwalt nachweisen kann, dass die Anhörung nicht ordnungsgemäß abgelaufen ist.
Erstellt am 05.11.2015 um 15:02 Uhr von Betriebshansel
„Ein BR ist für die Überwachung und Einhaltung der Gesetze verantwortlich“
Jau!!!!! Und wenn er dem nicht gerecht wird, geht es ab in den Bunker………
Junge junge…… merkst du überhaupt noch, was du da so raushaust?
Erstellt am 05.11.2015 um 15:15 Uhr von rolfo
Habt ihr eigentlich nichts anderes zu tun als auf so einem Kindergartenniveau zu diskutieren?
Erstellt am 05.11.2015 um 15:37 Uhr von zdophers
Was mich immer iritiert, ist der sofortige Ratschlag Kündigungsschutzklage zu erheben.
Mein Ratschlag lautet sofort zu einem Anwalt zu gehen und sich eingehend beraten zu lassen.
Denn wenn die Kollegin bereits durch diese Behandlung mit dem Unternehmen abgeschlossen hat und einer Weiterbeschäftigung negativ entgegen steht, kann doch ein Anwalt im Vorfeld einer Kündigungsschutzklage und der darauf folgenden Verhandlungen in der Regel mehr rausholen.
Man muss nur auf die Frist achten.
Erstellt am 05.11.2015 um 15:46 Uhr von rolfo
@zdophers
In der Regel wird ja die Person einen Anwalt einschalten, und mit der Aufforderung zur Kündigungsschutzklage sollte dies ja auch selbstverständlich sein, die sollte ihr auch der BR klarmachen, Anwalt oder Gewerkschaft
Erstellt am 05.11.2015 um 16:00 Uhr von moreno
Mein Vater hat immer gesagt was Du heute kannst besorgen das verschiebe nicht auf morgen. Ich kann ja auch mit dem AG verhandeln wenn die Kündigungsschutzklage gestellt ist die ist schnell zurück gezogen wenn man sich vorher einig wird. Es gab auch schon Fälle wo man sich einig war über ne Abfindung und der AG konnte sich an nichts mehr erinnern weil die drei Wochen abgelaufen waren!
Soviel zum Thema Demenz ;-)
Erstellt am 05.11.2015 um 16:20 Uhr von Globus
schön doof, wenn man die zurückzieht, bevor man das Geld bekommen hat - das dazu... mit dem "vergessen" wäre auch ich vorsichtig...
Erstellt am 05.11.2015 um 16:57 Uhr von Challenger
Hallo stehipp,
nach Deiner Darstellung kann sich meiner Auffassung nach die MA'rin in Ruhe zurücklehnen und
die Beine hochlegen.Denn in einem eventuellen Kündigungsschutzprozeß obliegt dem AG die Darlegungs- und Beweislast,daß er das Anhörungsverfahren ordnungsgemäß nach §102 BetrVG
durchgeführt hat.Nach Deinen Schilderungen sind Zweifel erlaubt,ob ihm dies entscheidungser-
heblich gelingen wird.
Darüber hinaus liegt der Schwerpunkt anderswo.Denn für eine verhaltensbedingte Kündigung
ist IMMER EINE VORHERIGE ABMAHNUNG ERFORDERLICH,es sei denn,daß die MA'rin mit ihrem
Verhalten im strafrechtlich relevantem Bereich,wie Diebstahl oder Betrug usw unterwegs war.
Erstellt am 05.11.2015 um 17:31 Uhr von Globus
"nach Deiner Darstellung kann sich meiner Auffassung nach die MA"rin in Ruhe zurücklehnen und die Beine hochlegen."
Und das siehst du echt so?
Er bekommt kein Geld mehr...
Bis die ARGE einspringt, mit weniger Geld dauert...
Weißt du wie lange es dauert bis ein solches Verfahren angestrengt wird?
Voraussichtlich wird er nciht wieder eingestellt - man mußte die Stelle neu beetzen usw.
Was bleibt ist eine Abfindung...
Und das nach mehreren Monaten wenn der AG das geschickt einfädelt...
Also wenn mir das passieren würde, würde ich mich als "normaler AN" vermutlich nciht in Ruhe zurücklegen usw...