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Beurlaubung/Kündigung ohne Anhörung von BR ??

C
chyps
Jan 2018 bearbeitet

Hilfe!!! Eine Kollegin (Einzelhandel)wurde heute mit sofortiger Wirkung beurlaubt wegen Unfreundlichkeit einem Kunden gegenüber. Hätte der BR vorher gefragt werden müssen? Die außerordentliche Kündigung soll morgen dem BR überbracht werden. Wie verhalten wir uns richtig?

2.81502

Community-Antworten (2)

K
Kölner

31.03.2006 um 23:10 Uhr

Mal eben vorher noch § 102 BetrVG durchlesen und dann weitere Schritte unternehmen.

RI
Ramses II

31.03.2006 um 23:39 Uhr

Eine Freistellung ist nicht mitbestimmungspflichtig.

Zur Kündigung müsst Ihr gehört werden und solltet dann dazu Stellung nehmen.

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