Beurlaubung/Kündigung ohne Anhörung von BR ??
Hilfe!!! Eine Kollegin (Einzelhandel)wurde heute mit sofortiger Wirkung beurlaubt wegen Unfreundlichkeit einem Kunden gegenüber. Hätte der BR vorher gefragt werden müssen? Die außerordentliche Kündigung soll morgen dem BR überbracht werden. Wie verhalten wir uns richtig?
Community-Antworten (2)
31.03.2006 um 23:10 Uhr
Mal eben vorher noch § 102 BetrVG durchlesen und dann weitere Schritte unternehmen.
31.03.2006 um 23:39 Uhr
Eine Freistellung ist nicht mitbestimmungspflichtig.
Zur Kündigung müsst Ihr gehört werden und solltet dann dazu Stellung nehmen.
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