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Behinderung - was muss der Arbeitnehmer sagen?

C
Celest
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

nachdem ich mich ein wenig recherchiert habe, habe ich zum Thema Schwerbehinderung folgendes rausgefunden:

  • wenn es weder die Arbeitssicherheit noch die Arbeitnehmerpflichten beeinflußt muss eine Behinderung nicht angezeigt werden
  • wenn man die Behinderung nicht anzeigt, hat man (natürlich) auch nicht die zusätzlichen Bonis die sich aus einer Schwerbehinderung ergeben (Kündigungsschutz, Urlaub)
  • wenn man direkt nach einer Behinderung gefragt wird, muss man ehrlich antworten (z.B. wenn es von seiten der GF aufgrund von anstehenden Kündigungen erfragt wird)

Jetzt ist es aber so, dass mein Arbeitgeber nicht nur nachfragt ob eine Behinderung vorliegt, sondern auch wissen möchte was genau die Behinderung ist und ob es z.B. öfter zur Rehamaßnahmen kommen wird...

Muss man außer dem Grad der Behinderung und sich daraus ergebenden Einschränkungen noch weitere Infos an den AG geben?

Danke für eure Meinung :D

1.17004

Community-Antworten (4)

G
gironimo

08.09.2012 um 11:38 Uhr

Aus meiner Sicht musst Du nur in geeigneter Form dalegen, ob Auswirkungen und wenn ja welche auf den Arbeitsplatz/Arbeitsverhältnis zu erwarten sind. Dabei finde ich die Frage nach zukünftigen Rehamaßnahmen noch legitim. Allerdings wird man die möglicher Weise überhaupt nicht beantworten können .

B
BRMetall

08.09.2012 um 22:28 Uhr

Man muss eine solche Frage nicht wahrheitsgemaess beantworten. Die BAG Entscheidung bezog und bezieht sich nur auf Kuendigungen. Selbst da wird sie von Fachleuten und auch Richtern von oberen Gerichten in Fachblaettern kritisiert.

H
Hoppel

09.09.2012 um 19:38 Uhr

@ Celest

Auf welchen Zeitpunkt zielt deine Fragestellung ab? Vorstellungsgespräch oder während des bestehenden Arbeitsvertrages?

@ BRMetall

Welche BAG Entscheidung ist von Dir gemeint? Die vom 16.2.2012? Falls ja, solltest Du dieses Urteil noch mal etwas genauer lesen. Sobald der Sonderkündigungsschutz greift, ist die Frage zulässig und zwar vollkommen unabhängig davon, ob es um Kündigungen geht oder nicht.

C
Celest

09.09.2012 um 19:43 Uhr

@ Hoppel: Die Frage wurde gestellt, nachdem ich aus der Reha kam.

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