Erstellt am 09.02.2012 um 07:27 Uhr von foxdjudo
wenn der MA zu 100 % seine Arbeit vollrichten kann, dann gibt es sowieso keine Probleme. Ansonsten wenn ihr eine SBV habt den einschalten, sonst das Integrationsamt einschalten, hier kann der AG einen Zuschuss beantragen, wenn der Ma. durch seine Behinderung ab 50 Gdb ( oder 30 Gdb und Gleichstellt ) nicht mehr seine Arbeit voll ausführen kann. Schließlich möchte doch jeder, das der Ma seine Arbeit behält.
Erstellt am 09.02.2012 um 10:01 Uhr von mainpower
Hallo,
ich habe jetzt schon öfters gelesen dass manche Fragesteller meinen Schwerbehinderte oder Gleichgestellte könnten/dürfen bestimmte Arbeiten nicht mehr tun. Dem ist nicht so!! Als Aussenstehender weist Du normalerweise gar nicht dass dieser oder jener Kollege schwerbehindert ist. Es sei denn er sagt es Dir. Die meisten mit einem GdB können ihre Arbeit genauso verrichten wie ein Gesunder. Wenn jemand nur Schwerbehinderte hört denken die an einen AN mit nur einem Bein oÄ. Es gibt aber auch Behinderungen die man nicht sieht und mit der der Betroffene genauso belastbar ist und arbeiten kann wie jeder andere AN auch.
Das nur mal als Verständnisversuch zum Thema Schwerbehinderte.
Erstellt am 10.02.2012 um 13:30 Uhr von betriebsratten
Verlust eines Auges, uneingeschränkte Sehfähigkeit des verbliebenen Auges und keine Komplikationen wie Eiterungen der Augenhöhle etc. sind ein Grad der Behinderung von 25-30%
Also schon die Gleichstellung könnte schwierig werden wenn nchts anderes mehr dazukommt.
Und behindert heisst nicht, für alle Tätigkeiten gleichartig benachteiligt. Räumlich sehen kann der Kollege gar nicht mehr. Andere Tätigkeiten dafür sicherlich zu 100% uneingeschränkt.
Behinderte machen keine behinderten Arbeiten...tststststs
Gruss von den Betriebsratten