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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mit Behinderung auf Montage

A
Acertom
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

nur eine kurze frage, wir haben schwerbehinderte ( ein glasauge) im betrieb der/die auch manchmal mit auf montage gehen . Darf er das und wie lang muß/ kann er auf montage.? Steht das irgendwo ausführlich beschrieben oder sollte ich mal das integrationsamt fragen.-

Danke

2.05703

Community-Antworten (3)

F
foxdjudo

09.02.2012 um 08:27 Uhr

wenn der MA zu 100 % seine Arbeit vollrichten kann, dann gibt es sowieso keine Probleme. Ansonsten wenn ihr eine SBV habt den einschalten, sonst das Integrationsamt einschalten, hier kann der AG einen Zuschuss beantragen, wenn der Ma. durch seine Behinderung ab 50 Gdb ( oder 30 Gdb und Gleichstellt ) nicht mehr seine Arbeit voll ausführen kann. Schließlich möchte doch jeder, das der Ma seine Arbeit behält.

M
Mainpower

09.02.2012 um 11:01 Uhr

Hallo, ich habe jetzt schon öfters gelesen dass manche Fragesteller meinen Schwerbehinderte oder Gleichgestellte könnten/dürfen bestimmte Arbeiten nicht mehr tun. Dem ist nicht so!! Als Aussenstehender weist Du normalerweise gar nicht dass dieser oder jener Kollege schwerbehindert ist. Es sei denn er sagt es Dir. Die meisten mit einem GdB können ihre Arbeit genauso verrichten wie ein Gesunder. Wenn jemand nur Schwerbehinderte hört denken die an einen AN mit nur einem Bein oÄ. Es gibt aber auch Behinderungen die man nicht sieht und mit der der Betroffene genauso belastbar ist und arbeiten kann wie jeder andere AN auch. Das nur mal als Verständnisversuch zum Thema Schwerbehinderte.

B
betriebsratten

10.02.2012 um 14:30 Uhr

Verlust eines Auges, uneingeschränkte Sehfähigkeit des verbliebenen Auges und keine Komplikationen wie Eiterungen der Augenhöhle etc. sind ein Grad der Behinderung von 25-30% Also schon die Gleichstellung könnte schwierig werden wenn nchts anderes mehr dazukommt. Und behindert heisst nicht, für alle Tätigkeiten gleichartig benachteiligt. Räumlich sehen kann der Kollege gar nicht mehr. Andere Tätigkeiten dafür sicherlich zu 100% uneingeschränkt. Behinderte machen keine behinderten Arbeiten...tststststs

Gruss von den Betriebsratten

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