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feste Arbeitszeit bei Behinderung

Z
Zwitscher
Mai 2018 bearbeitet

Ich bin Schwerbehindert (50%, MS, Epilepsie) und arbeite in einem Büro mit Gleizeit (7:00 - 17:00 Uhr Gleitzeit, 8:30 - 15:00 Uhr Kernzeit). Meine MS und Epilepsi sind mit Medikamenten gut eingestellt. Ich sitze seit kurzem im Rollstuhl. Meine Vorgesetzte will eine Änderung der Arbeitsplatzbeschreibung mit gleichzeitiger Änderung weines Arbeitsvertrages eine Änderung der Arbeitszeit erreichen. Ich soll tgl. um 8:30 Uhr beginnen und um 17:30 Uhr enden. Die Begründung ist hier die Fürsorge des Arbeitgebers für mich und meine Kollegen. Da der Betrieb nicht sicherstellen kann, dass jemand in meiner Abteilung bereits anwesend ist, könnte mir etwas passieren. Ohne genauer zu sagen was. Wie kann ich mich wehren, da hier bereits die Androhung einer Änderungskündigung im Raum steht. Gleichzeitig bin ich auch noch Betriebsratsmitglied. Das bei einer Kündigung auch der Betriebsrat und das Versorgungsamt gefragt sind, ist mir bewusst. Was kann ich aber machen, um es garnicht so weit kommen zu lassen.

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Community-Antworten (4)

K
kratzbürste

09.05.2018 um 00:27 Uhr

Eine ordentliche (Änderungs-)kündigung eines BR-Mitglieds sehe ich als nahezu unmöglich an. Aber vielleicht gibt es auch eine Problemlösung auf gütlichem Wege. Du hast doch Kollegen, die dich unterstützen können.

C
celestro

09.05.2018 um 00:55 Uhr

Du sollst bis 17:30 arbeiten, wo der eigentliche Gleitzeitrahmen aber nur bis 17 Uhr geht ?

M
MaJoK

09.05.2018 um 08:20 Uhr

Da wir keine Informationen bezüglich deines Arbeitsplatzes und deiner Aufgaben haben, ist es schwer einen Rat zu geben. Suche das Gespräch mit deiner Vorgesetzten und frage sie konkret nach ihren Befürchtungen und die Gründe für die Änderung der Arbeitsplatzbeschreibung. Ich vermute es liegt im Rollstuhl begründet. Ist bei euch alles Barriere frei? Eventuell befürchtet deine Vorgesetzte das du mit dem Rollstuhl verunfallen könntest. Und wenn das zutrifft und keine Hilfe ist erreichbar, ist das Ansinnen deiner Vorgesetzten nachvollziehbar. Gibt es nicht einen Kollegen / -in die mit dir in der gleichen Zeitzone arbeitet? Lässt sich so etwas organisieren bei euch? Vereinbart eine Übergangszeit um euch gegenseitig zu beweisen ob eine Änderung nötig wäre.

M
Moreno

09.05.2018 um 11:37 Uhr

Es gibt doch eine BV zu dieser Arbeitszeit? Diese kann ja nicht durch eine Änderung des Arbeitsvertrages ausgehebelt werden! Selbst wenn beide Parteien einverstanden wären. Eigentlich sollte da ein Anruf des BR beim Vorgesetzten genügen!

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