Erstellt am 14.04.2010 um 08:06 Uhr von Dielöwin
@ unerfahren
habt ihr eine SBV im Betrieb? Wenn ja solltest Du dort mal nachfragen. Ansonsten wenn Du mit "geschützt" etwa eine anstehende Kündigung meinst: Der AG muß bevor er einen Gleichgestellten Kündigen will erst mal das Integrationsamt einschalten. Auch der BRV muß hier eine Stellungnahme dazu abgeben.
Erstellt am 14.04.2010 um 08:06 Uhr von BRVLH
Erstellt am 14.04.2010 um 08:12 Uhr von hundkatzemaus
dielöwin
SBV-Schwerbehindertenvertretung
unerfahren
du solltest einen Gleichstellungsantrag stellen.
Erstellt am 14.04.2010 um 08:17 Uhr von unerfahren
Eine Kündigung steht mir nicht bevor, dennoch ist die Frage hier, kann der Arbeitgeber mich einfach so kündigen?
SBV existiert bei uns nicht. Wann müsste denn einer vorhanden sein? Auch bei einem Schwerbehinderten im Unternehmen?
Also, kann der Arbeitgeber sagen : "du passt uns nicht und deshalb raus mit dir" ???
Erstellt am 14.04.2010 um 08:21 Uhr von Forentroll
@unerfahren
Eine SBV gibt es erst ab 5 Schwerbehinderte im Unternehmen.
Wenn du einen GdB unter 50 (ohne Prozentzeichen) hast und nicht gleichgestellt bist hast du keinen besonderen Kündigungsschutz.
Erst nachdem du einen Gleichstellungsantrag beim Arbeitsamt gestellt hast und drei Wochen vergangen sind bekommst du den (vorläufigen) Kündigungsschutz.
"du passt uns nicht und deshalb raus mit dir" ??? Was willst du uns hiermit sagen?
Das kann er ja zu jedem Nichtbehinderten sagen!
Erstellt am 14.04.2010 um 08:23 Uhr von BRVLH
@unerfahren
schau mal hier auf der Seite ganz oben, der vorletzte Button rechts, dort steht " BR-Thema SBV" da bekommst du alle Hinweise die du brauchst.
Erstellt am 14.04.2010 um 08:47 Uhr von Dielöwin
@hundkatzemaus
Was willst Du mir damit sagen? Was die Abkürzung bedeutet?Kannst davon ausgehen daß ich das wußte :))