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Elternzeit / Teilzeit

M
MarWin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, eine Mitarbeiterin befindet sich in Elternzeit und möchte gerne wieder in Teilzeit arbeiten kommen. Sie hat dies auch der Geschäftsleitung schriftlich und mündlich mitgeteilt, wird aber komplett hängen gelassen, das heißt, es kommen keine Antworten und Termine zu Gesprächen werden immer wieder geschoben. Da sich das ganze seit Mai 2012 zieht hat sie sich nun an den BR gewandt. Meine Fragen: Welche Gesetze muss der BR hier beachten? Wer hat einen solchen oder ähnlichen Fall bereits aufgearbeitet? DARF der BR hier überhaupt aktiv werden oder bleibt uns "nur" die beratende Funktion? Es wäre super wenn relativ zeitnah recht viele Antworten kommen würden. Besten Dank im Voraus

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

30.08.2012 um 09:26 Uhr

@MarWin Der AG KANN dem AN in Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung nach dem BEEG ermöglichen; er MUSS es aber nicht. Als BR kann man aber wenigstens auf die Entscheidung drängen (ohne Rechtsanspruch) - die aber nicht zwangsläufig poitiv ausfallen muss.

H
Hoppel

30.08.2012 um 09:57 Uhr

@ MarWin

Geht es um Teilzeit während der Elternzeit? Dann greift § 15 BEEG.

Geht es um Teilzeit nach Elternzeit, greift §8 TzBfG.

G
gironimo

30.08.2012 um 11:38 Uhr

berechtigte Frage von Hoppel, da die Ergebnisse recht unterschiedlich sind. Bei Teilzeit während der Elternzeit siehe Antwort von Kölner.

Bei Teilzeit nach der Elternzeit, sollte sie nicht nur den pauschalen Wunsch äußrn, sondern konkret die Teilzeit beantragen; und zwar mit der Stundenzahl und der gewünschten Verteilung. Dann muss der AG antworten, da schweigen Zustimmung wäre. (Vergleiche § 8 TzBfG)

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