Hallo beisammen,

ifolgende Problematik.

Eine Kollegin möchte 2 Jahre Elternzeit nehmen, wovon sie das 2. Jahr in Teilzeit arbeiten möchte.
Die Firma hat Ihr schon bedeutet, dass sie ihre Stelle als nicht Teilzeitfähig einstuft und dem Teilzeitantrag ablehnen wird.
Die Begründung ist Unfug.

1. Frage:
Was passiert bei Ablehnung des Teilzeitwunsches mit dem gesamten Elternzeitantrag?
Muss die Kollegin dann (im Falle eines nicht gewollten Klageganges oder wenn das Gericht die Ablehnung genehmigt) die ganzen 2 Jahre in vollständiger Elternzeit verbleiben oder wird das auf 1 Jahr verkürzt?

2. Das BMFSFJ weist auf Seite 83 der aktuellen Broschüre darauf hin, dass ein Antrag vor der 7-Wochen-Frist gefährlich sei, da der Kündigungsschutz des BEEG erst 8 Wochen vor Geburtstermin greift.
Ich gehe davon aus, dass diese Warnung an die Väter gerichtet ist, da die Mutter ja durch die Schwangerschaft weitestgehend kündigungsgeschützt ist. SPrechen andre Gründe dagegen dies frühzeitiger zu beantragen?

Schönen Gruß
zdophers