Teilzeit nach der Elternzeit - wann ist das möglich?
Hallo zusammen, ..eine Kollegin hat während ihrer Elternzeit in Teilzeit auf 25h-Basis garbeitet. In zwei Monaten geht ihre Elternzeit zu Ende und ihr Vertrag bez. der Teilzeit läuft auch aus. Sie soll danach wieder auf 35h-Basis Vollzeit mitarbeiten, da sie sonst für ihre Abteilung nicht wirklich tragbar wäre, der Wechsel in eine andere Abteilung käme auch nicht in Frage.
Sie hat sich jetzt an den BR gewandt, da sie weiterhin in Teilzeit arbeiten möchte und ich wäre wirklich froh, wenn ich von Euch ein paar Meinungen oder Ansichten dazu bekommen könnte, vielen Dank an dieser Stelle... Gruß Nenyah
Community-Antworten (2)
23.05.2006 um 01:43 Uhr
@Nenyah Aus AG-Sicht: Dem TzBfG würde ich genügetun und der Kollegin "irgendeine" Stelle im Betrieb zuschustern, wo sie ihre 25 Stunden arbeiten kann. Desweiteren würde ich ihr natürlich sofort auch einen neuen AV unterjubeln, damit sie nicht später auf "dumme" Ideen kommt.
Aus AN-Sicht: Würde ich eine befristete Reduzierung des AV anstreben wollen, um später ggf. wieder VB arbeiten zu können. Ich wüsste, dass mein AG mir in meinem Betrieb eine TzBfG-Stelle zu beschaffen hat, da ich mich vorher erkundigt habe. Ausserdem würde ich im Vorfeld bereits abklären, wo mir diese 25 Std.-Stelle zugewiesen werden könnte.
23.05.2006 um 10:34 Uhr
Wieso käme ein Wechsel in eine andere Abteilung nicht in Frage?
Und warum war sie mit 25h in der Elternzeit tragbar, jetzt aber nicht mehr? Hat sich der AG dahingehend geäußert? Vor dem Arbeitsgericht müßte er dies sicherlich und käme dabei wahrscheinlich in Erklärungsnot.
Eine befristete Arbeitszeitverkürzung halte ich ebenfalls für die beste Möglichkeit, praktiziere das selbst auch schon seit 6 Jahren. Die AN sollte sich aber genau überlegen, wann sie wieder VZ arbeiten kann und möglichst schon längerfristig planen, da der AG einer befristeten Verkürzung eventuell nur einmal zustimmt. (bei uns hat er sie dreimal verlängert)
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