Hallo,
ich habe eine Frage zum Elterngeld und Teilzeitbeschäftigung. Eine Mitarbeiterin hat zwei Jahre Elternzeit eingereicht. Nun ist ein Jahr vorbei und sie würde in Teilzeit gerne wieder kommen. Der AG hat nun aber gesagt, dass er das Teilzeitmodell, dass sie anbietet nicht machen kann. Die Mitarbeiterin kann aber nicht das "firmennormale" Teilzeitmodell arbeiten, da das Kind nicht untergebracht ist. Sie hat nun uns gefragt, ob sie das Arbeitsverhältnis bei uns die vollen zwei Jahre ruhen lassen kann und danach wieder voll kommt und zwischenzeitlich bei einer anderen Firma arbietet. Leider finde ich hierzu nichts.
Vielen Dank fürs Mitdenken!