W.A.F. LogoSeminare

Elternzeit und Teilzeit

B
Blumentopf
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage zum Elterngeld und Teilzeitbeschäftigung. Eine Mitarbeiterin hat zwei Jahre Elternzeit eingereicht. Nun ist ein Jahr vorbei und sie würde in Teilzeit gerne wieder kommen. Der AG hat nun aber gesagt, dass er das Teilzeitmodell, dass sie anbietet nicht machen kann. Die Mitarbeiterin kann aber nicht das "firmennormale" Teilzeitmodell arbeiten, da das Kind nicht untergebracht ist. Sie hat nun uns gefragt, ob sie das Arbeitsverhältnis bei uns die vollen zwei Jahre ruhen lassen kann und danach wieder voll kommt und zwischenzeitlich bei einer anderen Firma arbietet. Leider finde ich hierzu nichts. Vielen Dank fürs Mitdenken!

1.65903

Community-Antworten (3)

P
paula

24.02.2011 um 18:15 Uhr

bevor die MA sich eine andere Stelle sucht würde ich mir erst einmal Gedanken machen wie die Ablehnung des AG aussieht. Der AG bracuht dringende betriebliche Gründe wenn er ablehnen will. Das geht nicht ist etwas wenig....

P
Petrus

24.02.2011 um 19:08 Uhr

siehe §15(4) BEEG. Wenn die andere Firma also nicht der direkte Konkurrent ist oder man dort genau das gleiche Zeitmodell arbeiten will, dass auch in der eigenen Firma möglich wäre, werden die dringenden betrieblichen Gründe für eine Ablehnung sehr dünn...

B
Blumentopf

24.02.2011 um 19:31 Uhr

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Die Kollegin möchte an 3 Tagen zwischen Mo-Fr jeweils 6 Stunden arbeiten. Alle anderen Teilzeitkräfte in der Firma arbeiten Mo- Sa an 5 Tagen rollierend wechseln jeweils 4 Stunden. Der AG hat ihr angeboten Urlaubsvertretungen zu machen. Aber sie hat niemanden der samstags auf das Kind aufpassen kann. Außerdem möchte sie nur an 3 Tagen und nicht an 5 arbeiten. In einem Jahr könnte das Kind in die Krippe und dann könnte sie auch das "normale" Teilzeitmodell machen. Wenn sie jetzt wo anders arbeiten geht, hat sie dann Nachteile in einem Jahr? Das Arbeitsverhältnis zu dem jetzigen AG bleibt ja bestehen.

Ihre Antwort