Teilzeit in Elternzeit?
Hallo zusammen,
folgende Situation:
- eine MA hat im ersten Jahr ihrer Elternzeit einen Teilzeitvertrag befristet für 6 Monate
vereinbart - mittlerweile ist sie am Ende des dritten Jahres ihrer Elternzeit, der Teilzeitvertrag wurde nie verlängert sondern nach dem auslaufen blieb die Kollegin einfach bei ihren 20h/Wo., ganz nach dem Motto..."wo kein Kläger, da kein Richter"
Jetzt ist es so das der AG nach auslaufen der Elternzeit darauf bestehen will das sie wieder in Vollzeit arbeitet.
Nach Meinung des BR´s ist ihre Teilzeit die nach Vertragsende einfach ohne Wiederspruch weitergelaufen ist automatisch unbefristet worden. Der AG kann also nicht davon ausgehen das er sie so einfach aus Vollzeit setzten kann, oder?
Wie ist denn Eure Meinung dazu?
Gruß Nenja
Community-Antworten (7)
19.04.2008 um 23:36 Uhr
Nenja, interessanter Fall. Was wurde denn genau bezüglich der Teilzeit vereinbart? Auf jeden Fall handelt es sich aber um Individualrecht.
21.04.2008 um 09:39 Uhr
Hallo Lotte,
der genaue Text lautet: .... wonach Sie ab dem 01.04.06 befristet bis zum 30.09.06 eine Tätigkeit als Teilzeitkraft während Ihrer Elternzeit aufnehmen... Die Elterneziet selbst läuft Ende April 08 aus.
Gruß Nenja
21.04.2008 um 11:01 Uhr
Nenja: auch wenn ihr die Frist nicht mehr halten könnt: vielleicht hilft §8 TzBfG trotzdem weiter. Die Kollegin beantragt also nach Ende ihrer Erziehungszeit-Teilzeit ganz normal Teilzeit. Am freien Tz.-Arbeitsplatz dürfte es ja nicht scheitern...
Lotte: Och, Spielverderber... § 6 TzBfG ist aber nach § 80 (1) #1 BetrVG schon Aufgabe des BR...
21.04.2008 um 11:31 Uhr
@ Petrus Doch das ist es ja, der AG meint er könne Sie Teilzeittechnisch nicht mehr beschäftigen, wobei gefühlt ist es da offensichtlich das er eine persönliche Differenz mit der Kollegin hat. Nur das ist leider nicht beweisbar :-( Trotzdem danke für Deine Hilfe
21.04.2008 um 11:51 Uhr
Die "betrieblichen Gründe", die jetzt nach 2 1/2 Jahren auftauchen, muss der ArbGeb aber gut erklären können - notfalls auch einem Arbeitsrichter. (Leider nur auf Klage der Kollegin)
Im § 6 TzBfG steht was von hat_zu_ermöglichen - dann "überwacht" mal die Anwendung von Gesetzen zugunsten der ArbN (§80 BetrVG) - und zwar nachdrücklich ;-)
23.04.2008 um 10:40 Uhr
Nenja, vielleicht findest Du in dieser Urteilssammlung genau das Urteil, welches Deinen AG auch ohne Klageverfahren der Arbeitnehmerin überzeugt? http://www.bmas.de/coremedia/generator/14326/wichtige__urteile.html
25.04.2008 um 10:23 Uhr
... Vielen Dank an Lotte und Petrus und ein schönes Wochenende!
Gruß Nenja
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