Erstellt am 19.04.2008 um 21:36 Uhr von Lotte
Nenja,
interessanter Fall. Was wurde denn genau bezüglich der Teilzeit vereinbart?
Auf jeden Fall handelt es sich aber um Individualrecht.
Erstellt am 21.04.2008 um 07:39 Uhr von Nenja
Hallo Lotte,
der genaue Text lautet:
.... wonach Sie ab dem 01.04.06 befristet bis zum 30.09.06 eine Tätigkeit als Teilzeitkraft während Ihrer Elternzeit aufnehmen...
Die Elterneziet selbst läuft Ende April 08 aus.
Gruß
Nenja
Erstellt am 21.04.2008 um 09:01 Uhr von Petrus
Nenja:
auch wenn ihr die Frist nicht mehr halten könnt: vielleicht hilft §8 TzBfG trotzdem weiter. Die Kollegin beantragt also nach Ende ihrer Erziehungszeit-Teilzeit ganz normal Teilzeit. Am freien Tz.-Arbeitsplatz dürfte es ja nicht scheitern...
Lotte: Och, Spielverderber... § 6 TzBfG ist aber nach § 80 (1) #1 BetrVG schon Aufgabe des BR...
Erstellt am 21.04.2008 um 09:31 Uhr von Nenja
@ Petrus
Doch das ist es ja, der AG meint er könne Sie Teilzeittechnisch nicht mehr beschäftigen, wobei gefühlt ist es da offensichtlich das er eine persönliche Differenz mit der Kollegin hat. Nur das ist leider nicht beweisbar :-(
Trotzdem danke für Deine Hilfe
Erstellt am 21.04.2008 um 09:51 Uhr von Petrus
Die "betrieblichen Gründe", die jetzt nach 2 1/2 Jahren auftauchen, muss der ArbGeb aber gut erklären können - notfalls auch einem Arbeitsrichter. (Leider nur auf Klage der Kollegin)
Im § 6 TzBfG steht was von _hat_zu_ermöglichen_ - dann "überwacht" mal die Anwendung von Gesetzen zugunsten der ArbN (§80 BetrVG) - und zwar nachdrücklich ;-)
Erstellt am 23.04.2008 um 08:40 Uhr von Lotte
Nenja,
vielleicht findest Du in dieser Urteilssammlung genau das Urteil, welches Deinen AG auch ohne Klageverfahren der Arbeitnehmerin überzeugt?
http://www.bmas.de/coremedia/generator/14326/wichtige__urteile.html
Erstellt am 25.04.2008 um 08:23 Uhr von nenja
... Vielen Dank an Lotte und Petrus und ein schönes Wochenende!
Gruß
Nenja