Hallo zusammen,

folgende Situation:
- eine MA hat im ersten Jahr ihrer Elternzeit einen Teilzeitvertrag befristet für 6 Monate
vereinbart
- mittlerweile ist sie am Ende des dritten Jahres ihrer Elternzeit, der Teilzeitvertrag wurde nie
verlängert sondern nach dem auslaufen blieb die Kollegin einfach bei ihren 20h/Wo., ganz nach
dem Motto..."wo kein Kläger, da kein Richter"

Jetzt ist es so das der AG nach auslaufen der Elternzeit darauf bestehen will das sie wieder in
Vollzeit arbeitet.

Nach Meinung des BR´s ist ihre Teilzeit die nach Vertragsende einfach ohne Wiederspruch weitergelaufen ist automatisch unbefristet worden. Der AG kann also nicht davon ausgehen das er sie so einfach aus Vollzeit setzten kann, oder?

Wie ist denn Eure Meinung dazu?

Gruß
Nenja