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Abfindungsanspruch nach Sozialauswahl/betriebsänderung

H
hedylein
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,folgendes problem habe ich ,wir haben eine Sozialauswahl mit darausschließenden Entlassungen durch. die Betriebsänderung ist nach einhaltung der Kündigungsfristen ect.am 30.9.12 abgeschloßen.zwischendurch haben auch noch kollegen von selber aufgehört die die Abfindung in Anspruch genommen haben .wenn jetzt kurz vor Ende noch ein weiterer Kollege kündigen möchte hat er ebenfalls anspruch auf die Abfindung die wir ausgehandelt haben?meiner Meinung nach ja ,und für ihn muß sie einen anderen kollegen wiederholen ,.wäre das so richtig?mfg

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Community-Antworten (1)

G
ganther

30.08.2012 um 00:01 Uhr

offen und ehrlich: woher sollen wir das wissen? ohne den Sozialplan und Interessenausgleich zu kennen kann diese Frage niemand außer vielleicht der liebe Gott beantworten!

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