Hallo,folgendes problem habe ich ,wir haben eine Sozialauswahl mit darausschließenden Entlassungen durch.
die Betriebsänderung ist nach einhaltung der Kündigungsfristen ect.am 30.9.12 abgeschloßen.zwischendurch haben auch noch kollegen von selber aufgehört die die Abfindung in Anspruch genommen haben .wenn jetzt kurz vor Ende noch ein weiterer Kollege kündigen möchte hat er ebenfalls anspruch auf die Abfindung die wir ausgehandelt haben?meiner Meinung nach ja ,und für ihn muß sie einen anderen kollegen wiederholen ,.wäre das so richtig?mfg