Folgende Frage unser Arbeitgeber hat uns wieder vor vollendeten Tatsachen gestellt §90 und §92 nicht beachtet( und riskiert daduch §121 BetrVG).
Er hat Uns mitgeteilt das Maschinen verschrottet bzw. verlagert werden.
Ich denke das über früh oder lang in unserenBetrieb (ca 100 Mitarbeiter beschäftigt)Arbeitsplätze durch den Auftragsabbau wegfallen ,es wurde zwar gesagt das angeblich "nur "Leiharbeitnehmer und kein Stammpersonal betroffen sind.
Werde mich heute auch nochmal im Fitting selber reinlesen wann eine Betriebsänderung stattfindet .
Habe aber habe folgende Schwellenwerte im Kopf, wenn man eine Betriebsänderung durchführt und diese nicht nur reinen Personalabbau betrifft, waren es doch glaube Ich 5% der Mitarbeiter die betroffen sein müssen für ein Interessensausgleich bzw. Sozialplan (incl. evtl. Einigungsstelle) oder waren es 10% § 17 KSchG ?
Gehe auch davon aus das unser Unternehmensberater weitere Schritte plant.
Für genaue Zahlen und Anregungen wäre Ich dankbar.