Erstellt am 02.12.2011 um 10:16 Uhr von gironimo
meinst Du Sozialauswahl im Zusammenhang einer Kündigungsanhörung im Sinne des §102 BetrVG?
Erstellt am 02.12.2011 um 10:57 Uhr von rkoch
> Was muss der AG dem Betriebsrat bei einer Sozialauswahl alles vorlegen?
Müssen muß er gar nichts... Aber je mehr - oder besser: je fundierter - er vorlegt um so schwieriger wird es für den BR eine fehlerhafte Sozialauswahl als Widerspruchsgrund zu verwenden. Also am besten ist es für den BR er legt gar nichts vor, denn dann kann der BR davon ausgehen das keine Sozialauswahl stattgefunden hat und kann beruhigt einen Widerspruch schreiben.
> Wie kann der BR vorgehen bei mangelhafter Sozialauswahl?
Die Finger davon lassen! AG wollen, insbesondere bei Betriebsänderungen, den BR ins Boot holen, das Problem der Sozialauswahl auf den BR abwälzen. Denn wenn dieser die Finger mit drin hatte, wie will er dann einen Widerspruch schreiben? Gegen seine eigene Meinung geht das wohl kaum!
Genau so sehen es die Gerichte: Hat ein BR bei der Sozialauswahl mitgewirkt gehen die Gerichte davon aus, das "soziale Gesichtspunkte" vom BR berücksichtigt wurden und deshalb eine gerichtliche Prüfung nicht mehr möglich ist (außer in Fällen offensichtlich GROBER Fehler bei der Sozialauswahl!). Ein darauf gerichteter Kündigungsschutzprozess ist von vorneherein verloren.
Der BR ist kein Richter und sollte sich das nicht anmaßen. Also: Einmischung in die Sozialauswahl NUR dann, wenn der AG den zu Kündigenden (denn Kündigungen wird es so oder so geben) eine AUSSERGEWÖHNLICH hohe Abfindung, Übergang in Auffanggesellschaften mit außergewöhnlich guter Stellung der Gekündigten o.ä. anbietet und dies im Rahmen eines Sozialplanes mit dem BR vereinbart.
Ansonsten: Finger weg! Widerspruch schreiben!
Erstellt am 02.12.2011 um 15:28 Uhr von gironimo
kurz gesagt .... nix ist besser als ein verschwiegener Arbeitgeber (in Sachen Sozialauswahl).
Je dürftiger die Informationen desto höher die Prozeßchancen wegen fehlerhafter Anhörung oder Sozialauswahl.
Erstellt am 13.12.2011 um 11:29 Uhr von jolle
Hallo, ich habe diesen Beitrag gerade gefunden und finde das geschriebene von rkoch und gironimo sehr hilfreich.
Also möchte ich meine Frage hier anhängen und hoffe sie wird gelesen... denn welche Taktik würdet ihr vorschlagen, wenn der AG eben genau das vorhat, den BR ins Boot zuholen um in "trauter zweisamkeit" über die Vergleichbarkeit von MA zusprechen, bis jetzt konnten wir solcher Art Gespräch immer verzögern.
Erstellt am 13.12.2011 um 11:36 Uhr von Kölner
@jolle
Es macht doch Sinn, das der AG den BR bereits von Anfang an beteiligt. Sich als BR hier zu verweigern macht wenig Sinn; allenfalls ist diskutabel ob man als BR eine Namensliste unterschreiben sollte.
Achja: Sachverstand macht Sinn.
Erstellt am 13.12.2011 um 12:17 Uhr von rkoch
@jolle
Taktik: Die Gegenfrage stellen was er als Ausgleich für die dann faktisch unmöglich gewordene gerichtliche Überprüfung (Kündigungsschutzklage) für die gekündigten AN und als Ausgleich für die Mehrbelastung für die verbliebenen MA rüberwachsen lässt.
Einen derartigen Bonus für den AG gibts nicht umsonst! -> Sozialplan.
Erstellt am 13.12.2011 um 12:20 Uhr von Kölner
@rkoch
Ggf. können die Kollegen ja immer noch eine Nachteilsausgleich beklagen.
Erstellt am 13.12.2011 um 12:24 Uhr von jolle
sich zu verweigern halte ich auch für unbefriedigend.
Nur scheint die Unsicherheit im Gremium , mit diesem Thema zuarbeiten sehr groß.
Eben auf Grund solcher Argumentationen wie rkoch sie ausführt.
In Planung ist eine Klausurtagung zu dem Thema, wahlweise mit der Gewerkschaft oder besser gleich nem Rechtsanwalt?!
Erstellt am 13.12.2011 um 12:27 Uhr von Kölner
@jolle
Mit nem Sachverstand würde reichen, den RA sollte man dann in den finalen Verhandlungen über den SP/IA sowieso hinzuziehen.
Erstellt am 13.12.2011 um 12:30 Uhr von jolle
Danke!
@rkoch: und auf jedenfall brauch ich nachhilfe in verhandlungstaktik! *daumenhoch*