Nach § 111 BetrVG liegt eine Betriebsänderung vor, wenn Arbeitsplätze wegfallen. Bei uns fallen jetzt Arbeitsplätze weg, da ein Kunde, zu dem wir Dienstleister sind, unser Unternehmen verlässt. Wir haben noch ca. 700 Leiharbeitnehmer, die den Standort dann verlassen werden und der Arbeitgeber will keine Betriebsbedingten Kündigungen gegenüber eigenpersonal aussprechen. Er bestreitet aber, dass es sich um Eine Betriebsänderung handelt. Die Mitarbeiter werden jetzt schon in andere Abteilungen verteilt.
1. Frage:
Wie überzeugt (evtl. durch Gericht) den Arbeitgeber, dass hier eine Betriebsänderung vorliegt.
2. Frage:
Die Mitarbeiter werden in andere Abteilungen versetzt. Da wir für verschiedene Kunden Dienstleister sind, aber die Tätigkeit gleichbleibend ist, nur die Halle und der Vorgesetzte sich ändert, handelt es sich dann um eine Umsetzung oder eine Versetzung, die beim Betriebsrat angehört werden muss?
3. Frage:
Muss nicht vorher die zu besetztende Stelle im Unternehmen aushängen und nicht jeder Mitarbeiter in individuellen Gesprächen einfach gesagt werden, du arbeitest ab Montag in der Abteilung xy?