Erstellt am 28.08.2012 um 11:01 Uhr von gironimo
wie zu jeder anderen Sitzung auch. Da das BR-Mitglied direkt betroffen ist, ist ein Ersatzmitglied zu laden.
Erstellt am 28.08.2012 um 11:36 Uhr von rkoch
> ist ein Ersatzmitglied zu laden.
Aber NUR zu genau dem einen TOP! Sofern es noch andere TOPs auf der Sitzung gibt ist dann wieder das BRM, nicht das EBRM zu laden.
Erstellt am 28.08.2012 um 11:50 Uhr von Kulum
Hier werden aber grad ne menge BRM fristlos entlassen.
Erstellt am 28.08.2012 um 14:45 Uhr von Hoppel
@ HorstS
Auch wenn zu diesem TOP ein Ersatzmitglied geladen werden muss, kann dem betroffenen BRM die Möglichkeit gegeben werden, sich zum Sachverhalt äußern zu dürfen. Es darf lediglich nicht an Beratung und Beschlussfassung teilnehmen.
Auch wenn § 103 BetrVG keine Anhörungsfrist beinhaltet, gilt die Zustimmung als verweigert, wenn sich der BR nicht innerhalb von 3 Tagen geäußert hat.