Erstellt am 27.02.2015 um 11:06 Uhr von Dezibel
Ich denke, der Chef hat keinen Grund, ihm zu kündigen. Er lässt einfach den Arbeitsvertrag auslaufen, so wie es vereinbart war und gut ist für ihn.
Wie lange läuft denn noch sein AV?
Erstellt am 27.02.2015 um 11:18 Uhr von Leistenhernie
Hallo
Arbeitsvertrag läuft bis 31.11.15 war meine Vermutung auch so das er den Vertrag einfach auslaufen lässt. Aber wer weis unser Br Vorsitzender hat ihm schon wieder Angst gemacht aber das ist nix Neues er hat ja keinen Plan wenn man keine Seminare besucht.
Erstellt am 27.02.2015 um 11:25 Uhr von Pickel
Entscheidend für den Chef sollte doch vielmehr die Prognose und nicht die einmalige OP sein.
Der AN sollte klar kommunizieren, weshalb er ausfällt und dass der Schaden nach der einmaligen OP soweit prognostizierbar ein für alle male erledigt ist. Dann wird - gute Arbeit vorausgesetzt - kaum jemand einen Strick aus dem einmaligen Vorgang drehen.
Erstellt am 27.02.2015 um 11:25 Uhr von nicoline
Falls es jemand googeln möchte findet man es unter diesem Begriff:
Impingement
Erstellt am 27.02.2015 um 11:29 Uhr von gironimo
Eine Krankheit ist kein Grund für eine fristlose Kündigung.
Erstellt am 27.02.2015 um 11:36 Uhr von Leistenhernie
Danke für eure Hilfe werde es meinen Kollegen mal so berichten, und ich hab ihm ja schon geraten er soll zum Chef gehen und mit ihm darüber reden.
Denn nur so kommt man am weitesten auch mit seinen Chef Kommunikation ist und bleibt alles auch im Job.
Vernünftig darüber Reden und alles klappt.
Danke Leute habt mir sehr geholfen.
Erstellt am 27.02.2015 um 12:48 Uhr von Globus
Wann ist der Kollege denn angefangen, ist er noch in der Probezeit?
Erstellt am 27.02.2015 um 13:09 Uhr von Bürokrat
Selbst in der Probezeit gelten Kündigungsfristen. Eine FRISTLOSE Kündigung ist nur wegen schwerwiegendem Fehlverhalten möglich, nicht wegen Krankheit. Der Kollege riskiert eher, dass sein befristeter Vertrag nicht verlängert wird, wenn er den AG nicht davon überzeugt, nach der OP dauerhaft seine ihm zugedachte Aufgabe zu erfüllen.
Erstellt am 27.02.2015 um 14:22 Uhr von Holterdiepolter
Bei einem entsprechend grobem Fehlverhalten, ist durchaus auch bei Krankheit, eine fristlose Kündigung möglich.
Erstellt am 27.02.2015 um 14:30 Uhr von Bürokrat
Holterdiepolter, was ist der Unterschied zwischen deinem "groben Fehlverhalten" und dem von mir erwähnten "schwerwiegendem Fehlverhalten"?
Gruß
Ließsorgfältig
Erstellt am 27.02.2015 um 14:34 Uhr von Leistenhernie
Also geben Fehlverhalten kann ausgeschlossen werden, da die Krankheit erst jetzt nach fast 5 Monaten aufgetreten ist. Kollege war vorher an jedem Arbeitsplatz einsetzbar. Ich hatte diese Probleme auch und die treten langsam auf und werden immer Schlimmer irgendwann knirscht und kracht es dann in der Schulter.
Erstellt am 27.02.2015 um 14:55 Uhr von Bürokrat
Also nochmal, eine fristlose Kündigung ist dafür nicht drin! Eine ordentliche Kündigung ist natürlich immer möglich, anderes Thema.
Versetz dich doch einfach mal in die Arbeitgeberposition. Da ist eine Stelle im Betrieb, die besetzt werden muss. Ob dauerhaft oder nur temporär ist nicht bekannt, aber statistisch sind die meisten befristeten Stellen keine, die nach der Befristung ersatzlos wegfallen, sondern lediglich deshalb befristet, damit man auch über die Probezeit hinaus die größtmögliche Zeit die größtmögliche Gefügigkeit / Unterwürfigkeit des Arbeitnehmers erhält. Was wunderbar funktioniert, die Sorge um den Arbeitsplatz gerade belegt das ja sehr anschaulich.
Meines Erachtens kommt es jetzt lediglich darauf an, wie aufwendig es für euren AG ist, die Stelle mit einem neuen AN zu besetzen. Ist der betreffende Kollege schwer zu ersetzen und kann den AG darüberhinaus davon überzeugen, nach dieser OP gesund und munter wieder ununterbrochen seine Arbeit zu verrichten, klappt's auch mit der Weiterbeschäftigung.
Erstellt am 27.02.2015 um 16:12 Uhr von Globus
... gehe davon aus, dass der Fragesteller sich unglücklich ausgedrückt hat ;-)