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Fristlose Kündigung

L
Leistenhernie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Betreibsratsmitglieder Ich habe eine Frage an euch die etwas knifflig ist. Mein Arbeitskollege hat einen Befristeten Arbeitsvertrag, da er vor Einstellung top fit war und sich jetzt ein Impinschment an der rechten Schulter bemerkbar gemacht hat und er vermutlich um eine Operation nicht rum kommt hat er Angst das er jetzt seinen Job verliert. Kann der Chef ihm jetzt auf Grund dieser Krankheit fristlos Kündigen ? Da wenn er Operiert werden muss eine längere Ausfallzeit hat 6-8 Wochen etwa je nach Heilungsverlauf.

MfG

1.410013

Community-Antworten (13)

D
Dezibel

27.02.2015 um 12:06 Uhr

Ich denke, der Chef hat keinen Grund, ihm zu kündigen. Er lässt einfach den Arbeitsvertrag auslaufen, so wie es vereinbart war und gut ist für ihn. Wie lange läuft denn noch sein AV?

L
Leistenhernie

27.02.2015 um 12:18 Uhr

Hallo Arbeitsvertrag läuft bis 31.11.15 war meine Vermutung auch so das er den Vertrag einfach auslaufen lässt. Aber wer weis unser Br Vorsitzender hat ihm schon wieder Angst gemacht aber das ist nix Neues er hat ja keinen Plan wenn man keine Seminare besucht.

P
Pickel

27.02.2015 um 12:25 Uhr

Entscheidend für den Chef sollte doch vielmehr die Prognose und nicht die einmalige OP sein.

Der AN sollte klar kommunizieren, weshalb er ausfällt und dass der Schaden nach der einmaligen OP soweit prognostizierbar ein für alle male erledigt ist. Dann wird - gute Arbeit vorausgesetzt - kaum jemand einen Strick aus dem einmaligen Vorgang drehen.

N
nicoline

27.02.2015 um 12:25 Uhr

Falls es jemand googeln möchte findet man es unter diesem Begriff: Impingement

G
gironimo

27.02.2015 um 12:29 Uhr

Eine Krankheit ist kein Grund für eine fristlose Kündigung.

L
Leistenhernie

27.02.2015 um 12:36 Uhr

Danke für eure Hilfe werde es meinen Kollegen mal so berichten, und ich hab ihm ja schon geraten er soll zum Chef gehen und mit ihm darüber reden. Denn nur so kommt man am weitesten auch mit seinen Chef Kommunikation ist und bleibt alles auch im Job. Vernünftig darüber Reden und alles klappt.

Danke Leute habt mir sehr geholfen.

G
Globus

27.02.2015 um 13:48 Uhr

Wann ist der Kollege denn angefangen, ist er noch in der Probezeit?

B
Bürokrat

27.02.2015 um 14:09 Uhr

Selbst in der Probezeit gelten Kündigungsfristen. Eine FRISTLOSE Kündigung ist nur wegen schwerwiegendem Fehlverhalten möglich, nicht wegen Krankheit. Der Kollege riskiert eher, dass sein befristeter Vertrag nicht verlängert wird, wenn er den AG nicht davon überzeugt, nach der OP dauerhaft seine ihm zugedachte Aufgabe zu erfüllen.

H
Holterdiepolter

27.02.2015 um 15:22 Uhr

Bei einem entsprechend grobem Fehlverhalten, ist durchaus auch bei Krankheit, eine fristlose Kündigung möglich.

B
Bürokrat

27.02.2015 um 15:30 Uhr

Holterdiepolter, was ist der Unterschied zwischen deinem "groben Fehlverhalten" und dem von mir erwähnten "schwerwiegendem Fehlverhalten"? Gruß Ließsorgfältig

L
Leistenhernie

27.02.2015 um 15:34 Uhr

Also geben Fehlverhalten kann ausgeschlossen werden, da die Krankheit erst jetzt nach fast 5 Monaten aufgetreten ist. Kollege war vorher an jedem Arbeitsplatz einsetzbar. Ich hatte diese Probleme auch und die treten langsam auf und werden immer Schlimmer irgendwann knirscht und kracht es dann in der Schulter.

B
Bürokrat

27.02.2015 um 15:55 Uhr

Also nochmal, eine fristlose Kündigung ist dafür nicht drin! Eine ordentliche Kündigung ist natürlich immer möglich, anderes Thema. Versetz dich doch einfach mal in die Arbeitgeberposition. Da ist eine Stelle im Betrieb, die besetzt werden muss. Ob dauerhaft oder nur temporär ist nicht bekannt, aber statistisch sind die meisten befristeten Stellen keine, die nach der Befristung ersatzlos wegfallen, sondern lediglich deshalb befristet, damit man auch über die Probezeit hinaus die größtmögliche Zeit die größtmögliche Gefügigkeit / Unterwürfigkeit des Arbeitnehmers erhält. Was wunderbar funktioniert, die Sorge um den Arbeitsplatz gerade belegt das ja sehr anschaulich. Meines Erachtens kommt es jetzt lediglich darauf an, wie aufwendig es für euren AG ist, die Stelle mit einem neuen AN zu besetzen. Ist der betreffende Kollege schwer zu ersetzen und kann den AG darüberhinaus davon überzeugen, nach dieser OP gesund und munter wieder ununterbrochen seine Arbeit zu verrichten, klappt's auch mit der Weiterbeschäftigung.

G
Globus

27.02.2015 um 17:12 Uhr

... gehe davon aus, dass der Fragesteller sich unglücklich ausgedrückt hat ;-)

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