Erstellt am 26.08.2012 um 23:20 Uhr von MonaLisa
@skyline,
wenn der Chef einlädt, nennt sich das Mitarbeiterversammlung. Der Betriebsrat und nur der Betriebsrat lädt zur Betriebsversammlung ein!
Bei einer Mitarbeiterversammlung nimmt der BR als normaler Arbeitnehmer teil! Diese Versammlung ist eine Chefveranstaltung und da führt der AG das Wort.
nicht vergessen: der Betriebsrat macht 4 Betriebsversammlungen im Jahr! :)
Erstellt am 27.08.2012 um 05:58 Uhr von Pinkpanther
Monalisa hat alles schon erwähnt. Die Mitarbeiterversammlung durch den Chef ist Pflicht, die Betriebsversammlung "Kann"-veranstaltung. Bei der BV ladet ihr als BR ein, Rederecgt erteilt Ihr, Tagesordnung erstellt Ihr. im schlimmsten Fall könntet Ihr sogar den AG den Saal verweisen wenn der sich extremst grenzwertig übet den BR äussert etc. weil Ihr Hausrecht habt(egal wo die Veranstaltung statt findet) umgekehrt gelten alle Punkte natürlich bei der Mitarbeiterversammlung umgekehrt für den AG.
Erstellt am 27.08.2012 um 06:12 Uhr von Tanzbär
> Die Mitarbeiterversammlung durch den Chef ist Pflicht,
> die Betriebsversammlung "Kann"-veranstaltung.
Andersherum wird ein Schuh daraus. Der Chef KANN eine Versammlung machen, wenn ihm so ist, der BR MUSS 4 im Jahr machen, auch wenn ihm nicht so ist. ;)
Erstellt am 27.08.2012 um 07:55 Uhr von gironimo
Wie meine Vorredner schon sagten. Der BR ist gesetzlich verpflichtet, 4 Versammlungen im Jahr durchzuführen.
Seit Ihr noch neu im Amt? Wenn ja, solltet Ihr vielleicht für das erste Mal den Zeitpunkt für die Mitarbeiterversammlung des Chefs nutzen und mit ihm vereinbaren, dass gleich im Anschluß seiner Versammling Eure kommt (oder umgekehrt). Das hat erst einmal organisatorische Vorteile. Dann solltet Ihr aber die Betriebsversammlungen eigenständig planen und dazu einladen.
Was müsst Ihr beachten: Strickte Trennung zwischen Mitarbeiter- und Betriebsversammlung. Zu Eurem Versammlungsteil die Mitarbeiter einladen.
Siehe auch §§ 42 ff BetrVG.
Erstellt am 27.08.2012 um 08:29 Uhr von Maria
In unserem Krankenhaus werden wie vorgeschrieben vier Betriebsversammlungen durchgeführt. Bei der 4. (zumeist am Jahresende) wird bei uns seit Jahren eine Doppelveranstaltungen mit dem AG abgehalten. Dort trägt er dann auch seinen Geschäftsbericht vor und gibt einen Ausblick für das nächste Jahr.
Dies hat sich bei uns sehr gut bewährt.
Vorteile:
1. AG und BR können bei beiden Berichten zu Themen der anderen Betriebspartei sofort
Stellung beziehen.
2. Beschäftigte können beiden Parteien zu aktuellen Themen Fragen stellen.
2. Beschäftigte können an nur einem Termin alle Neuigkeiten auf einmal erfahren.
3. Unsere normalen Betriebsversammlungen sind schon recht gut besucht, aber bei der 4. sind fast alle vor Ort (außer diejenigen, welche den Betrieb am laufen halten).
Also macht doch euren AG diesen Vorschlag für seine anberaumte Mitarbeiterversammlung. Dann seid ihr mit im Boot.
Erstellt am 27.08.2012 um 10:13 Uhr von betriebsratten
Nur zur Ergänzung, nicht 4 Betriebsversammlungen pro Jahr sind Pflicht (und es nicht durchzuführen stellt eine schwere Amtspflichtsverletzung dar die zur Amtsenthebung führen kann), sondern eine BV pro Quartal....das ist schon ein Unterschied