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Hausrecht in Betriebsversammlung - bei vefrühtem Erscheinen der GL?

A
Anthares
Jan 2018 bearbeitet

Wir habe am 18.11.2008 eine BV. Sie fängt um 0900 an, wir laden aber die GL erst um 1000 dazu ein damit die MA freier reden können. Was passiert wenn die Gl schon um 0900 erscheint? Ich weiß das wir Hausrecht haben,aber wenn sie schon um 0900 kommen und sich weigern zu gehen,wie verhalten wir uns da?

4.04305

Community-Antworten (5)

K
khel

04.11.2008 um 17:16 Uhr

@anthares:

Das geht nicht! Zitat BetrVG (§43 Abs. 2):

"Der Arbeitgeber ist zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen. Er ist berechtigt, in den Versammlungen zu sprechen. ..."

Da steht nichts davon, dass man den AG nur zu den Tagesordnungspunkten einladen kann, die einem passen.

Auch wenn es Euch vielleicht nicht gefällt: der AG darf die ganze Zeit (als Gast) dabei sein, sich alles anhören und sich äußern. Wenn Euer AG so einschüchternd auf die MA wirkt wie ich es vermute (Zitat von Dir: "...damit die MA freier reden können. ..."), dann übt ggf. Euer Hausrecht aus und verweist ihn in seine Schranken. Evtl. mit Verweis auf §119 BetrVG.

Habt Ihr Euch einen Gewerkschaftsvertreter und/oder (falls vorhanden) Euren BR-Anwalt zur Betriebsversammlung eingeladen?

Gruß khel

P
pit47

05.11.2008 um 08:47 Uhr

Hallo anthares, der BR kann nach § 43 BetrVG auch eine "Außerordentliche BV" einberufen, da hat der AG kein Teilnahmerecht. Siehe Kommentar Däubler,Kittner,Klebe zu § 43 Rn 15 und Rn 25.

V
VIONÄR

05.11.2008 um 09:43 Uhr

Polizei rufen!

W
Waschbär

05.11.2008 um 10:26 Uhr

@VIONÄR,

sehr ziel führend und wie Praxis nah !

@anthares, also das du bzw der BRV das Hausrecht hast ist unbestritten, nicht nur für den Raum nein auch für due Zugänge (ist schon beim Richter durch) die frage ist aber wie geht ihr damit um ? Habt ihr das Rückrad der GF zu sagen "Nö" erst in einer Std ? halttet ihr das aus ? oder ist es schlauer eine Alternative zu suchen ? Ich kenne deine GF nicht und kann über deren motive nur mutmassen. Aber ich kann dir raten und aus der Praxis Berichten, das es eine möglichkeit gibt dieses Konflikt zu meiden. Legt das Thema "Aussprache ohne GF" an den Schluss der BertV. Ich bin fest der meinung das jede GF so schnell wie möglich wieder zu ihrer Arbeitsstelle möchte und kaum Zeit hat ewig zu warten.

also Wichtig Sprecht auch vorher mit der GF ! Wann es für sie Zeit ist zu gehen !!!!! Für gewöhnlich hat s die Gf lieber zu wissen wann sie wieder gehen darf :-9 als das man(n) ihr vorschreibt wann sie zu kommen hat .-))

Denke daran die GF bzw der AG möchte immer der Chef bleiben, was sie ja auch ist. Wir als BR sind in einer Doppelrolle.

was ich sagen will versuche immer die andere seite zu sehen und zu verstehen. Dann kannst du besser und geziehlter agieren anstatt zu reagieren. Und sich in sinnentleerten aufreiberischen Kampf zeit und Nerven zu verlieren .

überlege mal im Kopf was pasiert wenn die Polizeit kommt und die GF von dieser vor der Belegschaft zurecht gestampft wird ! Was meinst du wie euer Verhältniss danach aussehen wird ?

A
Anthares

11.11.2008 um 16:15 Uhr

Ich danke euch für eure Antworten Unsere GL hat den Vorschlag akzeptiert das sie erst später dazu stösst

@VIONÄR Und mal ehrlich...mit der Polizei muß man ja nun wirklich nicht kommen,man hat so schon keinen leichten Stand,da muß man es so krass ja auch nicht machen

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