Habe ein paar spezielle Fragen zur Betriebsversammlung.

Unsere GL hat einen Berater eingestellt. Hätte der Berater das Recht an der BV teilzunehmen. Wenn ja, muss der BR, im Vorfeld, darüber informiert werden? Darf der Berater nur reden, wenn der BR ihm das Wort erteilt?

Habe nach §43 Abs. 2 Satz 1 BetrVG gelesen, dass die GL bzw. sein offiziell von ihm benannter Vertreter ein Teilnahmerecht haben. Was ja in sofern Verständlich ist. Für mich ergeben sich daraus aber folgende Fragen:
1. Darf der Vertreter der GL nur teilnehemen, wenn die GL an der BV nicht teilnehmen kann oder hat der Vertreter immer ein Teilnahmerecht?
2. Wann muss uns die GL darüber informieren, dass die GL ein Vertreter zur BV schickt bzw. mitbringt? Muss uns die GL ein paar Tage vor der BV darüber informieren oder bei Beginn der BV?
3. Darf die GL beliebig viele Personen benennen, welche als Vertreter der GL an der BV teilnehmen?

Nach §5 Abs. 3 BetrVG habe ich gelesen, dass leitende Angestellte von Gesetzeswegen her nicht teilnahmeberechtigt an der BV sind (nur Gast, wenn es BR zulässt).
Hierzu folgende Frage:
Angenommen ein leitender Angstellte setzt sich zur BV und der BR weist diesen darauf hin, dass er kein Teilnahmerecht hat und ihn zudem auch nicht als Gast zulässt. Der leitende Angestellte möchte aber trotzdem die BV nicht verlassen. Auch nicht nach Androhung von §119 BetrVG, da dieser ja die BR-Arbeit behindert und stört.

Was kann der BR in diesem Fall tun?
BV komplett Auflösen / Abbrechen, den leitenden Angestellten ersteinmal bei der BV dulden und im nachgang ein Beschlussverfahren gegen diesen beschließen oder gibt es noch andere Möglichkeiten?

Gibt es evtl. BAG Beschlüsse oder weitere Gesetze, außer die bisher genannten?

Ich danke euch schonmal für die zahlreichen Antworten.