Erstellt am 07.05.2007 um 13:36 Uhr von Jube
§ 43 (1) BetrVG: Der BR hat ... einzuberufen..., (2): Der AG ist ... einzuladen.
Erstellt am 07.05.2007 um 14:17 Uhr von Kölner
@nina-99
Dann plant mal auch direkt die weiteren BetrVers. und teilt dem AG die Termine mit.
Ist aber nicht Eure erste BetrVers., oder?
Erstellt am 07.05.2007 um 14:17 Uhr von Frank B.
Dann würde ich euch vorschlagen eine anderen Termin, der noch nicht genannt wurde, festzusetzen und die GL einladen.
Ihr könnt euch dann nicht nachsagen lassen, ihr wäret nicht kooperativ.
Erstellt am 07.05.2007 um 15:51 Uhr von packer
moin nina,
die GL ist natürlich berechtigt eine BVers. aus betrieblichen gründen abzulehnen. wenn der BR aber mit dem kopf durch die wand will, dann kann er das in allere regel auch.
kleiner tip am rande: frühzeitig mehrere termine festlegen und dem AG vorlegen. in der Regel gibt es dann keine probleme. etwas anderes ist es natürlich bei einer ausserordentlichen versammlung. hier spricht meistens die dringlichkeit oder aktualität des themas gegen eine langfristige planung.
und immer bedenken, wenn der BR sich stur stellt, dann macht es der AG zu Recht auch... und dann isset auch mit den informationen des AG meistens recht mau.
gruß,
packer
Erstellt am 08.05.2007 um 13:38 Uhr von bigkuddel
Packer betr.Antwort 60933
Hallo ,sag mal bist du schon ins AG Lager gewechselt,oder bist du gerade dabei dir deine Sporren dafür zu verdienen.
Erstellt am 08.05.2007 um 14:56 Uhr von BIM
Hey bigkuddel,
lass ma den packer in Ruhe; so wie du, verstehe ich seine Antwort nicht. Es ist nur der Hinweis darauf, dass sich in der Regel auch Erwachsene benehmen wie kleine Kinder und der Umgang mit dem AG sich zum Kitagetue entwickeln kann Mfg BIM
Erstellt am 08.05.2007 um 15:52 Uhr von bigkuddel
Antwort BIM 61059
na dann kennst du seinen "Humor" wohl etwas besser.
Aber es gibt Menschen die dieses Forum und die hier stehenden Antworten ernst nehmen und in der täglichen BR -Arbeit einfliesen lassen .Da sollten Humorvolle Anmerkungen auch als sollche zu erkennen sein.
Und ich nehme an das bei den Beiträgen des packers die ich hier schon gelesen habe ,er nicht das erste mal falsch verstanden wurde ,und er den Umgang damit sicherlich noch geniest wenn er selber drauf Antwortet.
Ich stelle eindeutig fest das er zweideutig geantwortet hat.
Gruß bigkuddel
Erstellt am 08.05.2007 um 16:23 Uhr von packer
@ bigkuddel
ich nehme das hier sehr ernst... bin aber leider kein kind von traurigkeit.
und dein satz mit dem selbst drauf antworten finde ich daneben
also, ich habe das oben wirklich so gemeint. und nein, ich bin nicht zu den arbeitgebern übergewechselt.
ich bin nur sehr vorsichtig bei dem thema. stellt euch vor, der BR setzt einen Termin fest, der mit den betrieblichen notwendigkeiten aus der sicht des AG unvereinbar ist und führt ihn durch, dann herrscht eine ungeklärte rechtslage mit der folge, daß der AG den lohnanspruch der AN nicht anerkennen könnte. nicht jeder AG lässt einen unpassenden termin im vorfeld durch eine einstweilige verfügung aufheben (siehe auch LAG Düsseldorf DB 72,2212)
ansonsten werden streitigkeiten im zusammenhang mit Betrverslg nach §§ 2a, 80 ff. ArbGG im Beschlussverfahren gelöst...
und da steht der BR vor gericht immer besser da, wenn er im vorfeld nach § 43 Abs 2 S. 1 rechtzeitig den AG informiert und ihm zusätzlich noch ausweichtermine anbietet.
Erstellt am 08.05.2007 um 16:45 Uhr von packer
nachtrag:
ich weiss übrigends wer der typ namens bigkuddel is... wenn ich halbwegs richtig liege, dann passt mein beitrag über den maulwurf ex sehr gut auf diesen (meinen) kollegen...
... manchmal kann man gar nicht so viel fressen wie man kotzen könnte...
Erstellt am 08.05.2007 um 17:39 Uhr von sphinx
@Packer,
bitte nicht ärgern..gibt graue Haare ;-)
lieber staunen, wie vielfältig und "bunt" die Welt ist.
LG :-)
Erstellt am 09.05.2007 um 08:15 Uhr von packer
@ spinx
hast ja recht... aber ich finds ärgerlich, daß ich jetzt hier auch nichts mehr posten kann ohne daß es gleich weitergetragen wird...
Erstellt am 09.05.2007 um 08:19 Uhr von sphinx
@packer,
für den Fall, dass man Dinge posten muss, die Rückschlüsse auf Personen oder Betrieb zulassen...könnte man sich einen 2. / 3. ...Nick zulegen :-)
LG
Erstellt am 10.05.2007 um 15:11 Uhr von bigkuddel
packer zu Antwort 61077
Esgeht doch ,warum nicht gleich so,hast dich ja richtig angestrengt.
Nach so einer Antwort kann man sich Humorvolles erlauben.
packer Antwort 61083
Du liegst sicherlich falsch,tu deinen Kollegen nicht unrecht.Und lehrne den den Umgang mit berechtigter Kritik.
packer Antwort 61159
Na nun doch Kind von Traurigkeit?Wer hat hier den irgendetwas weitergetragen?
Ärgerlich findest du doch nur das dein Komentar negativ Komentiert wurde,wer so "humorvoll"schreibt muß ja wohl damit rechnen.
Will mich auch gar nicht mit dir hierrüber vertiefen ,inhaltlich war dein Beitrag 60933 einfach nicht akzeptabel daher meine Antwort an dich in dieser Form.
Und über deine Herkunft bin ich mir auch noch nicht sicher ob du nicht doch aus den AG Lager kommst oder..... Gruß bigkuddel
Erstellt am 11.05.2007 um 10:15 Uhr von Packer
Hallo Leute,
der Packer verabschiedet sich heute offiziell aus diesem Forum!
Ich habe keine Lust, mich jetzt auch noch hier mit einem Psychopaten und Stalker rumzuärgern...
Danke für die gute Zusammenarbeit über die Jahre und weiterhin viel Erfolg Euch!
Schönen Tag noch!
packer
Erstellt am 11.05.2007 um 10:26 Uhr von sphinx
@ Packer,
zur Not gäbe es da noch ein alternatives "Forum".....
LG
Erstellt am 11.05.2007 um 11:22 Uhr von baccus
hallo packer,
zu 60933
auch ich bin in einer BRVers-lose Zeit zum Vorsitzenden gewählt worden.
Ich habe mit großen Interresse deine Kommentare gelesen und pflichte dir bei.
Mann muß wissen, wann Fingerspitzengefühl/ wann Holzhammer gefragt ist.
Am Ende zählt das Ergebniss.
Wir haben uns auf einen BRV Termin geeinigt.
Mach weiter, du hast mir schon viele wertvolle Tip´s gegeben.
Wäre schade drum...
LG baccus einer der es ernst meint
Erstellt am 11.05.2007 um 13:34 Uhr von bigkuddel
Packer Nachruf Der" Psychopat und Stalker"stellt fest das dein angeblicher Humor sich darauf beschränkt uneingeschränkt zu verteilen,und beim einstecken sehr schnell Unsachlich und Ausfallend zu werden. Falls du doch BR sein solltes hat dein AG mit dir ja leichtes Spiel,den wenn der dich dann mal kritisiert oder ärgert dann verlässt du ganz schnell die Auseinandersetzung und bist beleidigt dies schliese Ich aus deinen handeln wie oben Angekündigt "Ich bin beleidigt,Ich geh nun"
Du solltest dich in deiner Selbstzufriedenheit wenn alles läuft wie du es erträgst mal überdenken,deine Tolleranz den AG (siehe60933 ..macht es der AG zu Recht auch) gegenüber scheint größer zu sein wie Gleichgesinnten KollegInnen gegenüber.So nun lass dich mal noch trösten du großer Held des Forums und überlege dir mal einen Neuen Namen unter den du in diesen Forum Psychopaten und Stalker ausfindig machst.Gruß bigkuddel
Erstellt am 11.05.2007 um 14:50 Uhr von sphinx
@bigkuddel,
was war die Intension deines Postings?
LG