Wir veranstalten als BR eine Betriebsversammlung Ende Mai.

Der Niederlassungsleiter hat die Mitarbeiter aufgefordert, ihn schriftlich zu informieren, ob sie an der Versammlung teilnehmen oder nicht.

Aus meiner Sicht eine Behinderung der BR-Arbeit und generell eine Einschüchterung der Mitarbeiter.

Kann mir bitte jemand bei der Argumentation helfen? Ich suche noch immer vergeblich den § im BetrVG oder gar ein BAG-Urteil.

VIELEN DANK!