Tja, das hättest Du am besten klären sollen, so bald Dir bekannt war dass Du an einer Sitzung teilnimmst.
Die Situation stellt sich derart dar:
Ein BRM im Urlaub ist grundsätzlich verhindert, den Sinn des Urlaubs ist die Erholung und die kann es nicht geben wenn es im Betrieb einer BR-Tätigkeit nachgeht. Insofern hat es erstmal auch kein Recht zur Teilnahme an der Sitzung.
Das gilt aber nicht uneingeschränkt: Zitat DKK Rn. 39 zu §37 BetrVG:
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Die Urlaubsunterbrechung zur Teilnahme an einer BR-Sitzung kann für ein BR-Mitglied zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Aufgaben erforderlich sein, wenn es sie bei gewissenhafter Überlegung und vernünftiger Würdigung aller Umstände für notwendig halten durfte. Dies gilt etwa dann, wenn in der BR-Sitzung ein für die AN des Betriebs und damit für den BR wichtiges Thema behandelt wird oder das BR-Mitglied über besondere Sachkenntnisse verfügt.
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In diesem Fall hat das BRM das Recht seinen Urlaub zu unterbrechen. Da es der AG ist, der den Urlaub gewähren muss, ist es auch der AG dem in dem Fall mitzuteilen ist, dass das BRM seinen Urlaub unterbricht. Wenn das geschehen ist und der AG die Unterbrechung zur Kenntnis genommen hat, dann wärest Du an dem Tag normal zur Arbeit erschienen, hättest an der Sitzung teilgenommen und wärst normal nach Arbeitsende wieder in den Urlaub gegangen.
Das ist wohl nicht passiert und so stellt sich jetzt mindestens eine Frage: Hat die Sitzung einen ganzen Arbeitstag gedauert?
Falls ja, geh zu Deinem AG und sage ihm, dass Du an diesem Tag komplett mit BR-Arbeit eingebunden warst und er Dir den Urlaubstag gutschreiben soll.... Vielleicht spielt er einfach mit.
Falls nein hast Du ein Problem.
Gehst Du jetzt hin und läßt Deinen Urlaub für den Tag streichen, hättest Du für die Zeit außerhalb der Sitzung arbeiten müssen. Diese Diskrepanz läßt sich u.U. auflösen, z.B. so weit ein Gleitzeitkonto existiert oder der AG bereit ist Dir die Fehlzeit einfach vom Lohn abzuziehen. Zurück zu "ja" einen Absatz weiter oben....
Läßt sich die Diskrepanz nicht lösen und Du läßt den Urlaubstag deswegen stehen, ist strittig ob die BR-Arbeit aus BETRIEBSBEDINGTEN Gründen außerhalb Deiner AZ stattgefunden hat, falls ja steht Dir Freizeitausgleich zu. Viele Rechtsverdreher gehen aber davon aus, dass der AG ja nix dafür konnte, dass Du nicht rechtzeitig Deinen Urlaub gecancelt hast, also ist es NICHT betriebsbedingt. Ergo: Du schmierst Dir die Zeit ans Bein. Dabei könnte das Zitat aus DKK weiter oben noch eine Rolle spielen. Mit etwas Glück und einem gnädigen Richter könnte dieser je nach Lage der Umstände (z.B. Kurzfristigkeit der Einladung, Unmöglichkeit der Abstimmung mit dem AG, etc.) die Sache als betriebsbedingt durchgehen lassen....
Aber so weit nur meine rechtliche Deutung.... Im Ernst: Geh in media res mit Deinem AG und löst das Problem gemeinsam. Je länger Du wartest (Zitat: "ich befürchte das der Knall erst kommt wenn ich den Resturlaub anmelde"), um so größer die Chance dass es zu keiner Einigung über das Problem kommt. Wenn Du jetzt zu ihm gehst, findet sich vielleicht ein Weg, z.B. die fehlenden Stunden z.B. Samstags nacharbeiten.....