Erstellt am 19.02.2007 um 20:46 Uhr von Mona-Lisa
@kawa,
ne, könnt ihr nicht!
Habt ihr vor, noch mehr so Kamellen in einer Geschäftsordnung festzulegen? :-))
Erstellt am 19.02.2007 um 20:51 Uhr von Kölner
@kawa
Ich würde auch gleich Kollegen in Elternzeit oder befristet erwerbsunfähig die BR-Arbeit grundsätzlich untersagen.
Erstellt am 19.02.2007 um 20:54 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
mach keinen Quatsch! Womöglich nimmt kawa deine Vorschläge ernst.........
Erstellt am 19.02.2007 um 20:58 Uhr von Heini
Ist ein Betriebsratsmitglied zeitweilig verhindert, so entscheidet es selbst ob es an den Sitzungen des BR teilnehmen möchte.
Dieses Recht kann dem Mitglied auch nicht durch ein sich wichtig fühlendes BR-Gremium genommen werden.
Erstellt am 19.02.2007 um 21:02 Uhr von Kölner
@Heini
Ist nicht Dein ernst...oder doch?
Erstellt am 19.02.2007 um 21:36 Uhr von peters
kawa,
wieso wollt Ihr den so etwas in einer GO regeln?
Gibt es bei euch so unersetzliche (oder übereifrige) BR's, die auch noch im Urlaub unbedingt zur Sitzung kommen wollen? Gibt es keine Ersatzmitglieder?
Ich bin der Meinung, die Teilnahme an der Sitzung während des Urlaubs sollte wirklich nur im absoluten Notfall erfolgen.
Oder umgekehrt gesagt: wieso wollt Ihr euch diese Möglichkeit denn per GO ausschließen, wenn es denn wirklich einmal zu einem solchen Notfall kommen sollte? (Beschlussfähigkeit ist gefährdet, ein BR-Mitglied im Urlaub wohnt grad um die Ecke und könnte trotz Urlaub teilnehmen, darf aber nicht, Sitzung platzt, Frist für einen Beschluss ist verstrichen...)
Erstellt am 19.02.2007 um 21:54 Uhr von Fayence
peters,
die Beschlussfähigkeit ist in dem Fall, dass Fristen zu einer personellen Einzelmaßnahme einzuhalten sind, NICHT dadurch gefährdet, dass ein BR-Gremium vorübergehend (z.B. Urlaubszeit) in der Minderzahl ist.
kawa,
wie lautet denn die Frage Nr. 3?
Erstellt am 19.02.2007 um 22:01 Uhr von Mona-Lisa
@Fayence,
nicht herausfordern!
Erstellt am 20.02.2007 um 01:48 Uhr von Tequilla
@kawa (hoffentlich nicht von kawasaki?)
....mich interessiert mal warum Ihr den BR Mitgliedern untersagen wollt im Urlaub an den Sitzungen teilzunehmen,...?
Erstellt am 20.02.2007 um 17:11 Uhr von kawa
@ Mona-Lisa, Fayence, Kölner, Peters, Tequilla...
(habe hoffentlich keinen vergessen *gg*)
Also erst einmal: niemandem wollen wir untersagen, sein Amt auch wahrzunehmen!
Wir sind ein Schichtbetrieb mit rollenden freien Tagen. So passiert es regelmäßig, dass an "nach Schichtplan arbeitsfreien Tagen" BR-Sitzungen stattfinden. Das trifft jede Woche ein oder zwei Kollegen - alle sind davon betroffen.
Der eine wohnt nen Katzensprung entfernt, der andere hat über ne Stunde Anfahrzeit. Und auch haben die KollegInnen an ihren "Wochenenden" mal was privates vor. Ein "Krawallo" ist jetzt der Meinung, die Mtgl. MÜSSEN an ihren freien Tagen kommen, da kein Urlaubsfall vorliegt. Im Gegenzug hält dieser Kollege sich für so unentbehrlich, dass er auch im Urlaub IMMER kommt - Privatleben kennt er nicht.
Wir möchten nun gerne auch den Nachrückern regelmäßig Gelegenheit geben, an Sitzungen teilzunehmen. Denn je mehr Leute "im Bilde" sind, desto besser für die Meinungsbildung - finde ich.
Dadurch können sich natürlich auch mal für "Krawallo" ungewollte Mehrheiten bilden.
Und ich will nicht gewzungen werden, an meien freien Tagen in die Fa. zu müssen.
Dafür fahre ich viel zu gerne Mopped.
Natürlich ne Kawa!
Erstellt am 20.02.2007 um 17:18 Uhr von Kölner
@Kawa
So kann man es jedenfalls nicht regeln! Auch geht Dich/Euch das Interesse oder Desinteresse eines BR an seinem "frei" nichts an.
Das Gremium tagt und das einzelne BRM hat Sorge dafür zu tragen, das Ehrenamt wahrzunehmen. Ob sich im Vorfeld ein (haltbarer!) Verhinderungsgrund für ihn ergeben hat oder nicht prüft das einzelne BRM zunächst allein! Erst dann kommt der BRV ins Spiel.
Wenn ich dann noch Lust hätte könnte ich mir die GO schnappen, die dann aber hoffentlich nichts zu dieser Thematik aussagt!
Erstellt am 20.02.2007 um 17:29 Uhr von kawa
Danke Kölner!
Ich sehe nur das Problem angreifbarer Beschlüsse, wenn ich ein Ersatzmitglied lade für ein "nach eigenem Empfinden verhindertes" Mtgl., wenn sich ggf. bei gerichtlicher Prüfung herausstellt, dass kein "wichtiger Grund" vorlag. Denn dann hätte ich ja kein Ers.Mtgl. laden dürfen.
Andererseits Bedeutet eine Teilnahme am freien Tag ja auch sofort eine 6-Tage-Woche.
Kann/muss ich also darauf bestehen, dass Kollegen trotz freier Tage kommen?
Vielleicht kommen meine Fragen etwas naiv rüber. Bin aber erst seit nem knappen Jahr im BR-Geschäft und von den Kollegen zum BRV gewählt worden. Ganz schön schwieriges Amt. Mach aber auch viel Spaß. Und ich lerne gerne dazu!
P.S.: Eine GO haben wir nicht.
Erstellt am 20.02.2007 um 17:35 Uhr von Kölner
@kawa (ne BMW ist übrigens besser)
Wir alle haben ja mal "klein angefangen" (ausser Ramses II, der war direkt gross).
GO würde ich ad acta legen.
"Eine Teilnahme am freien Tag" bedeutet NICHT automatisch "eine 6-Tage-Woche". Wir haben doch die BR-Tätigkeit als Ehrenamt und den Freizeitausgleich!
Fertig!
Erstellt am 20.02.2007 um 17:41 Uhr von kawa
Jupp, bin auch schon nen fliegenden Backstein gefahren. Geb's ja ungerne zu, ist auch n feines Teil.
Aber jetzt noch mal: Was ist, wenn ein Ers.Mtgl. geladen wird und das Gericht stellt fest, dass es nicht geladen hätte werden dürfen (puh, deutsch), weil kein faktisch wichtiger Grund vorlag.
Beschlüsse angreifbar?
Erstellt am 20.02.2007 um 18:35 Uhr von Fayence
kawa,
könnte möglich sein!
Und weil er so schön ist, dieser Aufsatz (ist natürlich meine rein subjektive Meinung), auch für Dich ein wenig AiB´schen Lesestoff "Ladung Ersatzmitglieder"! :-))
Erstellt am 20.02.2007 um 18:45 Uhr von kawa
@Fayence
Many Thanks! Habs mir gerade ausgedruckt. Kann ich am Feierabend wenigstens noch bisschen was lesen.
Danke für eurer aller Bemühen!!!