Teilnahme an BR-Sitzungen während des Urlaubs
Teilnahme an Betriebsratssitzungen während des Urlaubs, ist das Freizeitvergnügen oder bekommt man die Zeit ausgeglichen? Am liebsten wäre mir ein Gerichtsurteil.
Community-Antworten (3)
07.03.2007 um 16:30 Uhr
Wenn Du im Urlaub bist, wie soll der AG Dir dann Arbeitsbefreiung nach §37 gewähren.
Es kann aber in Einzelfällen sinnvoll sein, den Urlaub zu unterbrechen, um an einer Sitzung des BR teilzunehmen.
07.03.2007 um 21:29 Uhr
Ist ein Betriebsratsmitglied zeitweilig verhindert und will es seinen Verpflichtungen als Mitglied des Betriebsrats nachkommen, so hat es das Recht dazu. In diesem Fall darf kein Ersatzmitglied an seine Stelle geladen werden. Das betroffene Betriebsratsmitglied hat dem Betriebsratsvorsitzenden anzuzeigen, dass es das Amt trotz Verhinderung wahrnimmt. Diese Entscheidungsfreiheit des Betriebsratsmitglieds besteht bei allen zeitweiligen Verhinderungsgründen, wie beispielsweise Urlaub, Elternzeit, Schulung nach § 37 Abs. 6 BetrVG,usw..
LAG Berlin v. 1.3.2005 – 7 TaBV 2220/04. Ein Betriebsratsmitglied ist bei Abwesenheit wegen Urlaub, Erziehungsurlaub oder ähnlichem solange als verhindert anzusehen, wie es dem Betriebsratsvorsitzenden nicht positiv angezeigt hat, dass es ungeachtet der Abwesenheitssituation seine Betriebsratstätigkeit durchführen möchte.
LAG Hamm vom 11.01.1989 - 3 Sa 573/88 Ein BR-Mitglied hat Anspruch auf Freizeitausgleich auch für seine Wegezeit, die es für die Teilnahme an einer BR-Sitzung benötigt, die außerhalb seiner Arbeitszeit stattfindet.
07.03.2007 um 22:46 Uhr
@ Heini,
du bist ja wirklich sehr bemüht...,
aber was hindert dich eigentlich daran, die vielfältigen Hinweise/ Bitten verschiedener Forumsteilnehmer zu berücksichtigen?
z. B.: auf die genaue Frage zu antworten... oder es anderen zu überlassen?
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