Folgender Fall:

Ein Mitarbeiter wurde fristlos wegen Diebstahls gekündigt. Der BR hat der Kündigung nicht widersprochen.
Nach Ausspruch der Kündigung hat der AG eine Woche später dem BR eine weitere (fristgerechte) Kündigung übergeben. Es wird ein neuer Grund angegeben. Es handelt sich um ein Vorfall nach Wirksam werden der Kündigung.

Ist der BR jetzt noch zuständig? Muss er die neue Kündigung behandeln?
Der ehemalige Mitarbeiter ist ja jetzt kein Arbeitnehmer des Betriebs mehr, oder liege ich hier vollkommen verkehrt?