Erstellt am 28.12.2010 um 21:58 Uhr von biber
@easyralf,
wenn nur in der Zentrale gewählt wurde, ohne die Niederlassungen einzubeziehen, und kein Gemeinschaftsbetriebsrat, Betriebsstättenübergreifender Betriebsrat (BÜBR) oder unternehmenseinheitlicher Betriebsrat (UEBR) gewählt wurde?
NEIN! Dann muß er nicht angehört werden, weil nicht zuständig!