Zuständigkeit des Betriebsrates
vor ca. 4 Monaten wurde ein Betriebsrat in der Hauptniederlssung gewählt (ohne Beteiligung der Niederlassungen, dort gibt es bis heute keinen Betriebsrat). Ist im Falle von betriebsbedingten Kündigungen in den Niederlassungen der Betriebsrat trotzdem anzuhören.
Community-Antworten (1)
28.12.2010 um 22:58 Uhr
@easyralf, wenn nur in der Zentrale gewählt wurde, ohne die Niederlassungen einzubeziehen, und kein Gemeinschaftsbetriebsrat, Betriebsstättenübergreifender Betriebsrat (BÜBR) oder unternehmenseinheitlicher Betriebsrat (UEBR) gewählt wurde?
NEIN! Dann muß er nicht angehört werden, weil nicht zuständig!
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