Ärzte sind laut TV-Ä verpflichtet Unterricht zu leisten. Eine Vergütung dieses Unterrichts ist nicht explizit erwähnt. Der TV sagt nur etwas zur Vergütung bei der Erstellung von Gutachten, die Dritte dann quasi übernehmen. Bislang haben unsere Ärzte eine Vergütung erhalten aber dann die Verpflichtung dazu, den Unterricht in ihrer Freizeit zu leisten. Jetzt sagt der AG dieses Prozedere kommt einer 2. Beschäftigung beim gleichen AG gleich, das geht so nicht mehr. Er verlangt den Unterricht in der Arbeitszeit zu leisten und keine Vergütung extra. Da der TV nichts dazu regelt hätte ich doch nur die Möglichkeit auf Betriebliche Übung? oder Verbesserungsvorschlag zusätzliche Vergütung, weil größere Belastung der einzelnen MA, Auszubildene profitieren, wenn Lehrkräfte motiviert sind.