Erstellt am 31.10.2008 um 23:19 Uhr von pirat
@bogumil,
Gegenfrage...was bezweckst du damit?
Erstellt am 02.11.2008 um 20:13 Uhr von bogumil
ganz einfach, durch diese maßnahme wurde die geschäftsleitung veranlasst werden, über diese tendenziellen beurteilungen nachzudenken.
ohne veröffentlichung der prozentwerte ist das nicht der fall.
Erstellt am 04.11.2008 um 16:36 Uhr von fee
@bogumil
Dann macht das doch. Solange durch die Bekanntgabe von Prozentzahlen keine Rückschlüsse auf einzelne Personen gezogen werden können müßte das möglich sein. Was sagt Euer AG dazu? Habt Ihr mit dem darüber schon geredet? Im übrigen sollten diese Dinge (wer wird von wem worüber informiert) in Eurer zukünftigen BV geregelt werden.
Ich verstehe nicht warum zur Beurteilung eines jeden MA nur qualitative Kategorien herangezogen werden könnnen. Man kann die Beurteilung auch z.B. an folgenden Kriterien festmachen:
Arbeitsqualität (Zuverlässigkeit, Sorgfalt,Termintreue, Kreativität)
Kundenorientierung/Adressatenorientierung (externe Kommunikation, Dienstleistungsbewußtsein)
Teamfähigkeit/Zusammenarbeit (interne Kommunikation, Zusammenarrbeit mit anderen Personen)
Erfolgsorientierung/Zielorientierung/Effektivität (Eigeninitiative, Selbstkontrolle)
Planung und Organisation (Effizienz, Wirtscchaftlichkeit, Verantwortungsbewußtsein)
Und für diejenigen, die Personalverantwortung haben noch zusätzlich dieses:
Führungsverhalten (Fach- Methoden- und Soziakompetenz, Arbeitsmotivation der Mitarbeiter)
Vielleicht wären dann die Beurteilungen nicht mehr tendenziel. Ist nur so ein Vorschlag.
Erstellt am 06.11.2008 um 06:23 Uhr von bogumil
hallo fee,
die kriterien, die du genannt hast, sind doch alle qualitativer natur!
das ist ja das problem.
wir stehen leider nicht am band und können nach stückzahl abgerechnet werden
ansonsten werden wir das in einer zukünftigen bv verankern.
vielen dank
holger
Erstellt am 14.11.2008 um 12:01 Uhr von fee
Hallo Holger,
habe leider erst heute Deinen letzten Beitrag lesen können. Bei uns (nur Bürojobs) werden alle unter unsere GBV fallenden MA nach diesen Kriterien beurteilt. Jemand der z.B. in der Poststelle arbeitet kann anhand dieser Kriterien beurteilt genau so wie jemand der nur "geistige Arbeit" leistet. Hier ein kleines Beispiel:
Kriterium Arbeitsqualität
Bewertung
- wird den Anforderung nicht gerecht
(Beispielhafte Beschreibung; Die Arbeitsleistung entspricht überwiegend nicht den Erwartungen.)
- erfüllt die Anforderungen nur zum Teil
(Beispielhafte Beschreibung: Die Arbeitsleistung erfüllt in mindestens einem Bereich die Erwartungen nicht; mangelhafte Sorgfalt und Genauigkeit)
- erfüllt die Anforderungen
(Beispielhafte Beschreibung: Die Arbeitsleistung ist größtenteils fehlerfrei. In einigen Bereichen gibt es Verbesserungspotenziel.)
- liegt über den Anforderungen
(Beispielhafte Beschreibung: Die Arbeitsleistung ist fehlerfrei und neue Ideen werden in die Arbeit eingebracht.)
- liegt weit über den Anforderungen
(Beispielhafte Beschreibung: Die Arbeitsleistung ist ausgezeichnet und übersteigt die Erwartungen. Neue Ideen werden selbständig umgesetzt. Die Aufgaben werden immer vollständig, termingerecht und zuverlässig erfüllt.)
Falls Du noch weitere Ideen brauchst um das Nasenprinzip bei Bewertungen so weit wie möglich auszuschließen- subjektiv bleiben Bewertungen leider immer - kannst Du Dich wieder melden.