Hallo,
in unserer firma erarbeiten wir eine betriebsvereinbarung zu einer leistungsbezogenen vergütung. naturgemäß gestaltet sich das sehr schwierig, da wir zur beurteilung der leistung eines jeden ma nur qualitative kategorien heranziehen können.
unsere ma sind in vergütungsgruppen (haustarifvertrag) eingeordnet, die die hierarchie in der firma abbildet z. b. sachbearbeiter, hauptsachbearbeiter, arbeitgruppenleiter usw..
bei einem "probelauf" stellte sich folgendes heraus. die ma der obersten ebene wurden besser bewertet als, als die folgenden ebenen.
nun die frage: darf ich als br die prozentual erreichte beträge der einzelnen vergütungsgruppen der belegschaft bekannt geben!
also sachbearber bekommen z.b. 50% des erreichbaren betrages usw..
also keine konkreten beträge von konkreten ma's.
hoffentlich habe ich mich verständlcih ausgedrückt!

mfg
holger