Moin moin,
ich stehe ein wenig auf dem Schlauch bezüglich unseres Tarifvertrags. Gleich in §1 steht "... dieser Tarifvertrag gilt nicht für .... Prokuristen ... Auszubildende ... geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer ... Arbeitnehmer, die für einen zeitlich bestimmten Zweck eingestellt werden, jedoch höchstens für neun Monate ..." usw. (ein wenig gekürzt).

Zwei Absätze weiter steht dann: "Tarifgebunden sind die Mitglieder der Tarifvertragsparteien".

Wie jetzt?? Gilt der TV für einen geringfügig Beschäftigten nun doch, sofern er denn Mitglied der Gewerkschaft ist? Oder wie mag das gemeint sein?

Hintergrund ist dabei der, dass dieser Passus zwar schon seit Anno Krug im TV steht, aber die Geschäftsleitung bei uns jetzt erstmalig davon Gebrauch macht. Sie möchte 2 MA in Vollzeit auf 9 Monate befristet einstellen und diese unter Tabellenlohn bezahlen. Der Verteter der Gewerkschaft, der dies (zufällig) mitbekommen hat, wettert natürlich dagegen und sieht darin ein Unterlaufen des Tarifvertrags, zumal auch gerade Tarifverhandlungen stattfinden (warum nimmt die Gewerkschaft denn sowas erst darin auf?). Naja, ich will nicht abschweifen....
Meiner Meinung haben wir keine Möglichkeit, diese Einstellung zu verhindern, denn der TV öffnet dem AG doch eindeutig die Möglichkeit dazu. Nun gibt es einige Kollegen im BR, die die Geltung des TV gejahen, sofern der Mitarbeiter in der Gewerkschaft ist.

Und ich.... hab keine Ahnung, ob sie Recht haben...

Grüße
Waldfee