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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Geltungsbereich eines TV zu Lohn und Gehalt?

W
Waldfee
Jan 2018 bearbeitet

Moin moin, ich stehe ein wenig auf dem Schlauch bezüglich unseres Tarifvertrags. Gleich in §1 steht "... dieser Tarifvertrag gilt nicht für .... Prokuristen ... Auszubildende ... geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer ... Arbeitnehmer, die für einen zeitlich bestimmten Zweck eingestellt werden, jedoch höchstens für neun Monate ..." usw. (ein wenig gekürzt).

Zwei Absätze weiter steht dann: "Tarifgebunden sind die Mitglieder der Tarifvertragsparteien".

Wie jetzt?? Gilt der TV für einen geringfügig Beschäftigten nun doch, sofern er denn Mitglied der Gewerkschaft ist? Oder wie mag das gemeint sein?

Hintergrund ist dabei der, dass dieser Passus zwar schon seit Anno Krug im TV steht, aber die Geschäftsleitung bei uns jetzt erstmalig davon Gebrauch macht. Sie möchte 2 MA in Vollzeit auf 9 Monate befristet einstellen und diese unter Tabellenlohn bezahlen. Der Verteter der Gewerkschaft, der dies (zufällig) mitbekommen hat, wettert natürlich dagegen und sieht darin ein Unterlaufen des Tarifvertrags, zumal auch gerade Tarifverhandlungen stattfinden (warum nimmt die Gewerkschaft denn sowas erst darin auf?). Naja, ich will nicht abschweifen.... Meiner Meinung haben wir keine Möglichkeit, diese Einstellung zu verhindern, denn der TV öffnet dem AG doch eindeutig die Möglichkeit dazu. Nun gibt es einige Kollegen im BR, die die Geltung des TV gejahen, sofern der Mitarbeiter in der Gewerkschaft ist.

Und ich.... hab keine Ahnung, ob sie Recht haben...

Grüße Waldfee

2.88804

Community-Antworten (4)

P
paula

31.07.2006 um 23:43 Uhr

um es genau prüfen zu können müßte man das ding komplett hier liegen haben.

ich würde das ganze jetzt einmal so interpretieren:

ich würde den satz "Tarifgebunden sind die Mitglieder der Tarifvertragsparteien" als wiedergabe des grundsatzes deuten, dass nur bei beiderseitiger tarifbindung der TV automatisch zur anwendung kommen soll. eigentlich schon so im tarifvertragsgesetz festgelegt.

die ausnahmen beschreiben dann die ausnahme von diesem grundsatz.

wie gesagt meine vermutung

R
Rollie

01.08.2006 um 01:00 Uhr

Es wäre nicht abwägig, das es für bestimmte Gruppen eigenständige tarifliche Vereinbarungen gibt, weshalb sie hier ausgenommen sind, beispielsweise Auszubildende oder geringfügig Beschäftigte.

RI
Ramses II

01.08.2006 um 01:59 Uhr

Waldfee,

der AG liegt hier wohl richtig.

W
Waldfee

01.08.2006 um 20:29 Uhr

Ich danke für eure Mühe. Nach mehrstündiger Auseinandersetzung im Gremium ist das Thema jetzt durch. Wenn der Tarifvertrag so eine Konstruktion hergibt, ist ja wohl irgendwo klar, dass der AG das irgendwann nutzt, wenn er damit Kosten sparen kann. Jedenfalls verstößt er wohl damit nicht gegen den TV, obwohl wir alle irgendwie ziemliche Bauchschmerzen deswegen haben.

Den betreffenden Satz im TV bez. der tarifgebundenheit haben wir uns dann doch paulas Ansicht angeschlossen, dass dies nicht so gemeint war, wie es einige von uns ausgelegt haben.

freundliche Grüße. Waldfee

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