Erstellt am 09.08.2012 um 17:14 Uhr von Lernender
irgendwie hab ich ein Problem mit deiner Abkürzung BV. Was ist das. Nach deinem Text kann es weder Beschäftigungsverbot sei noch Muterschutzfrist von 6 Wochen vor der Geburt.
Sorry was meinst du?
Ach ja, August bis September ein halbes Jahr ?
Erstellt am 09.08.2012 um 17:57 Uhr von Janice
JA sorry meinte das Beschäftigungsverbot und habe den Text nochmal korrigiert. JEdenfalls wenn ich noch solange wie es geht arbeite habe ich Anspruch auf meinen Resturlaub!? Den ich aber jetzt sofort verbrauchen soll ?!
Erstellt am 09.08.2012 um 17:59 Uhr von zyklus
Hi,
ich gehe bei der Abkürzung "BV" von dem Begriff Beschäftigungsverbot aus.
Musste etwas grübeln bis ich drauf kam.
Den kompletten Resturlaub bis Dezember zu nehmen erscheint mir jetzt nicht wirklich ein Weltfremdes Anliegen des AG zu sein. Oder sollst Du Deinen Resturlaub innerhalb einer kürzeren Frist nehmen?
Allerdings hast Du Deinen Post wahrscheinlich editiert, denn sonst würde ich den letzten Satz von @lernender zuordnen können.
zyklus
Erstellt am 09.08.2012 um 18:03 Uhr von Janice
NEin ich soll diesen Urlaub sofort nehmen das ist es ja. Ich würde Ihn aber gerne aufheben, weil ich im Dez. oder vorher gerne noch Urlaub haben möchte.
Erstellt am 09.08.2012 um 18:04 Uhr von Nubbel
nein, kann er nicht verlangen! warum gehst du überhaupt von einem eventuellen beschäftigungsverbot aus? abgesehen davon wirst du eher bis januar arbeiten.
Erstellt am 09.08.2012 um 18:17 Uhr von Janice
NEin ich gehe nicht davon aus aber ER! Ich will arbeiten! Er will das ich den Urlaub vorher nehme sofort! Weil er immer damit rechnen muss das ich ins BV gehe.
Unter welchem § steht denn das?