Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft, Gehalt
Hallo zusammen,
Ich habe seit Anfang Juni 2016 ein Individuelles Beschäftigungsverbot und bin komplett von der Arbeit freigestellt. An diesem "Stichtag" habe ich auch meinen Arbeitgeber Informiert - ich habe es selbst erst da erfahren von der Schwangerschaft.
Laut Mutterschutz Gesetz steht mir ein Durchschnittsgehalt zu, dies soll 3 Monate bzw. 13 Wochen vor Eintritt der Schwangerschaft als Durchschnitt berechnet werden! Nach meinem Kenntnisstand wird 3 Monate vor dem Beschäftigungsverbot als Grundlage genommen und nicht die mögliche Zeugung... (Dies finde ich ja schon treist, dies so da zustellen. Und was macht man, wenn es auf 1 Tag ankommt... 29.02. oder 01.03....)
Jetzt wird es von meinem Arbeitsgeben so dar gelegt, dass ja die Schwangerschaft im Februar 2016 (Zeugung) statt gefunden haben muss und somit die Monate 11/15, 12/15 und 01/2016 zur Berechnung ran gezogen werden.
Aber immer wird mein Grundgehalt berechnet und die Schichtzulage plus VWL
Als Ausgleich für Sonn und Feiertag ect.
Tagessatz somit 0,14 Euro...
Mein Lohn im Beschäftigungsverbot lag somit immer unter dem 3 Monatigen Netto Durchschnittslohn. Laut Verwaltung lieg ich falsch mit meiner Ansicht...
Von einer Berechnung pro Tag, lese ich auch nichts... Dies wird erst beim Mutterschutz gemacht.
Vielen Dank für eure Hilfe
Community-Antworten (1)
18.10.2016 um 22:04 Uhr
Bemessungszeitraum des Durchschnittsverdienstes sind gem. § 11 Absatz I 1 MuSchG die letzten 3 Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist.
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