Erstellt am 02.08.2012 um 11:22 Uhr von GuidoW
Nein die Sekretärin muss nicht im BR sein.
Ist völliger Quatsch.
s. § 40 BetrVG
Büropersonal
Dann müsste ja die Sekretärin vom Chef auch mit im Vorstand sein. :-)
Sie haben nur wie jeder andere auch eine Verschwiegenheitspflicht.
Gruß
GuidoW
Erstellt am 02.08.2012 um 11:26 Uhr von martinez
Sekretärin kann auch ein nicht BR-Mitglied sein..kein Problem.
man sollte vielleicht darauf achten dass es nicht gerade die sekräterin des Chefs oder so etwas in der Art ist..(Zustimmung verweigern)
Einen kleinen spielraum habt ihr ja..da dies eine Einstellung ist seit ihr nach §99 MB..
Die Person hat dann natürlich die gleichen Schweigepflichten wie der BR auch..
Der BRV sollte sie dies bezüglich auch belehren..
Erstellt am 02.08.2012 um 13:53 Uhr von rkoch
> da dies eine Einstellung ist seit ihr nach §99 MB
muss nicht sein....
Wenn der AG die Sekretärin aus bestehendem Personal stellt ist das bestenfalls eine Versetzung, und u.U. nicht einmal das.
Viel einfacher: Der BR muss die vom AG angebotene Person nicht annehmen, wenn er dafür sachliche Gründe hat. Eine Sekretärin die nur anteilig für den BR arbeitet und ansonsten für den "Chef" oder eine solche, von der bekannt ist das sie dem "Chef" alles zuträgt kann der BR ablehnen. Eine ehemalige "Chef"-Sekretärin die dann voll dem BR unterstellt ist und die auch nicht als Labertasche oder "Chef"-hörig bekannt ist kann bzw. muss der BR dankend annehmen.
BTW: Als "Büropersonal" des BR gehört sie quasi "zum Team". Insofern ist auch nicht der Nichtöffentlichkeitsgrundsatz verletzt, wenn sie bei Sitzungen anwesend ist. Sie kann sogar Schriftführer sein. Nur mitberaten und mitbestimmen darf sie nicht. Sie hat also mucksmäuschenstill zu sein wenn sie nicht angesprochen wird. Insofern darf sie sogar anwesend sein, wenn "über sie" beraten und beschlossen wird, im Gegensatz zu einem betroffenen BRM. Ob das sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt....