Erstellt am 19.05.2018 um 06:21 Uhr von MaJoK
Guten Morgen, die rechtliche Grundlage ist ihr könnt auf eine Freistellung nicht verzichten.BR Arbeit ist kein Teilzeitjob und die Aufteilung an eine Angestellte des AG ist auch nicht zulässig,da die Dame vermutlich kein Betriebsratmitglied ist,oder?
Euer AG kann natürlich trotzdem jemand einstellen und euch zur Verfügung stellen, aber nicht auf Grundlage der Freistellung.
So hart wie das ist und eure Kollegen erwarten dies auch, muss jemand " seine eigentliche Tätigkeit etwas mehr einschränken" :)
Erstellt am 19.05.2018 um 07:30 Uhr von kratzbürste
Der § 40 BetrVG spricht ausdrücklich von Büropersonal. Bei einem 9er Gremium dürfte auch eine ganze oder 4/5 Kraft locker beschäftigt werden. Die BR- Mitglieder sollen ja nicht durch Verwaltungskram blockiert werden, sondern ihre Zeit den Aufgaben des BR widmen.
Aber selbst das braucht Zeit und kann nicht eben nebenher erledigt werden. Denkt daran, ihr habt es den Wählern versprochen, ihre Interessen zu vertreten. Und eben nicht nur, wenn es euch gerade mal recht ist. Geht noch mal in euch.
Erstellt am 19.05.2018 um 08:19 Uhr von Trinity78
Guten Morgen und Danke für die Antworten. Das ist mir schon klar und die notwendige Freistellung ist ja auch im 37er geregelt, ist ja logisch und keiner will sich dem entziehen. Ich war 15 Jahre in nem 7er Gremium, da war die Freistellung nach dem 38er ja nie Thema. Für uns alle ist das ein ernstzunehmendes Ehrenamt, aber unsere Jobs nehmen wir halt auch ernst und machen Sie gern. Deshalb überlegen wir ja, wie wir beides gut unter einen Hut bekommen. Keiner von uns ist im BR um hauptamtlich BR- Arbeit zu machen.
Erstellt am 19.05.2018 um 12:48 Uhr von samira
Ihr könnt beschließen, dass eine Schreibkraft erforderlich ist, die die Organisation im BR-Büro im Griff hat, und das teilt ihr dem AG mit (wie kratzbürste schon schreibt: § 40 BetrVG). Ich würde eine Vollzeitkraft fordern - dann könnt Ihr euch auf 2/3 oder ähnliches einigen.
Und dann lasst Ihr das Amt erst einmal auf euch zu kommen und merkt, wie groß der Bedarf ist. Ihr könnt dann immer noch (jeder Zeit) Eure Freistellung nach § 38 BetrVG regeln.
Erstellt am 19.05.2018 um 21:05 Uhr von Trinity78
Danke, dass werden wir auf jeden Fall machen. Wäre es denn möglich per Beschluss zunächst zu entscheiden 2x10 Stunden freistellung zu nutzen und die Nutzung der verbleibenden Zeit offen zu lassen und zu schauen, wie es läuft? Es ist ja nun grundsätzlich nicht verwerflich, seinen eigentlich Job gern zu machen und sich gleichzeitig für die Mitarbeiter zu engagieren.