Erstellt am 07.12.2011 um 13:54 Uhr von Kölner
Wie viele BRM seid ihr denn?
Erstellt am 07.12.2011 um 14:04 Uhr von Alina
9 + Konzern-und Gesamtbetriebsrat; die Seki sollte für alle tätig sein vollzeit bzw. 35Std.
Erstellt am 07.12.2011 um 14:49 Uhr von gironimo
Lies doch mal im Kommentar zum BetrVG § 40. "Bestimmen" könnt Ihr das so nicht ohne weiteres. Ihr müsst da schon den betriebsüblichen Weg gehen. Anforderung und Einigung mit dem AG, Ausschreibung, Bewerbung, geeigneste(n) Bewerber(in) nehmen....
Erstellt am 07.12.2011 um 14:51 Uhr von rkoch
> kann der BR eine Sekretärin aus seinem Kreise bestimmen (also auch ein aktives BR Mitglied)?
@Kölner: Vor diesem Hintergrund war die Frage ausnahmsweise nicht nötig :-)
@Alina
Die Arbeiten die eine Sekretärin für einen BR machen würde: Wer würde die machen wenn es keine Sekretärin gibt? Natürlich der BR selbst. Also ist es BR-Arbeit. Und für BR-Arbeit darf sich jedes BRM freistellen.
Warum soll also ein BRM als "Sekretärin" nicht diese Arbeit übernehmen? Wer will Euch daran hindern eines Eurer BRM mit diesen Arbeiten zu beauftragen? Wenn das BRM nicht will wird es natürlich schwierig das BRM dazu zu zwingen. Freiwillig muß schon sein. Macht das also unter Euch aus.
> wer entscheidet, wieviel Zeit diese Aufgabe in Anspruch nimmt
So lange wie es dauert, dauerts. Die Freistellung ist in §37 geregelt. Aber:
> die Seki sollte für alle tätig sein vollzeit bzw. 35Std.
das wäre eine volle Freistellung. Also entweder macht es Euer ohnehin freigestelltes BRM (denn genau dafür hat es diese Freistellung) oder halt nur nach Bedarf (wobei dieser u.U. auch Vollzeit sein kann, aber nur wenn Euer regulär freigestelltes BRM nicht Zeit übrig hat).
Etwas anderes wäre die Anforderung einer extra Sekretärin (nicht BRM) oder einer zweiten Freistellung bei Eurem AG. Das wird BR i.d.R. nur zugestanden wenn belegbar ist, das das Arbeitsvolumen entsprechend groß ist, also i.d.R. bei BR die sehr viele (z.B. 1000+) AN vertreten.
EDIT wegen Detail:
Genau genommen dürfte das BRM natürlich nur für den BR tätig werden, es sei denn es ist ebenfall Mitglied in den anderen Gremien. So weit diese aber am Ort der Arbeit des BR tätig werden wird es schwierig zwischen Arbeit für das eine oder andere Gremium zu trennen, insofern wird es dem AG kaum auffallen. Sauber ist diese Lösung allerdings nicht.
Erstellt am 07.12.2011 um 15:58 Uhr von Kölner
@rkoch
Lieber Vielschreiber! Ohja, diese Frage ist nötig - unter 9 BRM brauchen wir über eine Sekretärin gar nicht diskutieren.
BTW:
Das was der BR hier will (ein eigenes BRM als Sekretöse zusätzlich freizustellen) würde ich als AG zu verhindern wissen.
Erstellt am 08.12.2011 um 08:21 Uhr von rkoch
@Kölner
Aber natürlich nur wenn der BR eine zusätzliche ganze Freistellung will (was ich ja auch anzweifle) und nicht "nur" nach Bedarf... Man muss dem AG ja auch nicht erzählen das eines der BRM den Schreibkram macht..
Und das mit dem "nicht notwendig" bezog sich natürlich auch nur auf die Freistellung eines BRM und da ist die Frage gesetzlich geregelt....
Erstellt am 08.12.2011 um 09:00 Uhr von peanuts
"9 + Konzern-und Gesamtbetriebsrat; die Seki sollte für alle tätig sein vollzeit bzw. 35Std."
Wer lädt eigentlich zu den G-BR und K-BR Sitzungen ein? In welchem Betrieb finden diese Sitzungen statt? Aus wessen Betrieb kommt der G-BRV und wo ist der K-BRV beheimatet?
Erstellt am 09.12.2011 um 10:40 Uhr von Alina
Das klingt ja doch komplizierter, als ich es annahm. Allerdings ist es mir noch nicht so recht klar, was schlimm daran ist, wenn ein BRM sich um den "Schreibkram" kümmert bzw. die Organisation geht??? Oder meint ihr, das "müsste" natürlich der freigestellte alles tun? Das kann sein, da aber dieser auch BV ist hat der anderes zu tun oder bzw. zu viel und ist auch nicht gerade ein Organisationstalen, das BRM als "seki" schon:-)
Erstellt am 09.12.2011 um 10:57 Uhr von blackjack
Alina,
verlangt der Betriebsrat die Überlassung einer vollzeitbeschäftigten Bürokraft, hat er darzulegen, welche konkreten Bürotätigkeiten von der Bürokraft erledigt werden sollen, dass diese Arbeiten von ihrem Umfang her eine Vollzeitkraft auslasten und dass er die Entscheidung, Bürotätigkeiten in diesem Umfang einer Vollzeitbürokraft zu übertragen, in Anbetracht der Verhältnisse im Betrieb und im Betriebsrat für sachgerecht halten durfte.
BAG Beschluss vom 20.04.2005 - 7 ABR 14/04
Viel Spass bei der Darlegung der Notwendigkeit ;-), zumal grundsätzlich die Seki vom Arbeitgeber und - nicht vom Betriebsrat - eingestellt wird.
Erstellt am 09.12.2011 um 11:44 Uhr von peanuts
"Allerdings ist es mir noch nicht so recht klar, was schlimm daran ist, wenn ein BRM sich um den "Schreibkram" kümmert bzw. die Organisation geht???"
Es wäre hilfreich gewesen, einfach mal die Fragen zu beantworten. Warum sollte ein AG eine Bürokraft stellen, die ggf. mehr damit beschäftigt ist, Korrespondenz etc. eines GBR und oder KBR als die des eigenen BR zu erledigen?
Erstellt am 09.12.2011 um 12:32 Uhr von rkoch
> Das kann sein, da aber dieser auch BV ist hat der anderes zu tun oder bzw. zu viel und ist
> auch nicht gerade ein Organisationstalen, das BRM als "seki" schon:-)
Niemand sagt, das der BRV das freigestellte BRM sein muß! Es wird sogar allgemein angenommen das der BRV eben genau das falsche BRM ist!
Der BRV hat aufgrund seiner Aufgabenstellung i.d.R. tatsächlich genug zu tun um sich die meiste Zeit nach §37 freizustellen. Das ganze dann nach §38 von einer 99%-Freistellung in eine 100%-Freistellung zu überführen ist eine Luftnummer. §38 erlaubt dem BR ja gerade eine ZUSÄTZLICHE, allgemeine, arbeitsumfangsunabhängige Freistellung, da angenommen wird das bei derart großen Betrieben über die Arbeit des BRV hinaus ausreichend Arbeit für ein weiteres BRM ansteht. Dieses wird dann gewählt. Wenn mit §38 der BRV gemeint wäre, wäre die Wahl der Freistellungen absurd! Dann könnte gleich im Gesetz stehen das die ersten Freistellungen auf den BRV und den stellv. BRV entfallen (Vgl. Betriebsausschuss wo das sinngemäß so steht!).
Also Lösung des Problems: BRV als Freigestellter abwählen, ein anderes BRM in die Freistellung wählen -> das macht dan die Sekretärsarbeiten. BRV selbst stellt sich wegen seiner umfangreichen Aufgaben quasi auch fast vollständig frei.
Erstellt am 09.12.2011 um 12:49 Uhr von guterrat
Alina möchte aber doch sooooo gerne ;-)