Erstellt am 03.02.2011 um 10:38 Uhr von alterBrummbär
Was wäre die Konsequenz der Abmahnung?
Erstellt am 03.02.2011 um 10:43 Uhr von Ernie
Erstellt am 03.02.2011 um 10:56 Uhr von hansh
Das BetrVG sieht keine Abmahnungen vor . Aber wenn ein Mitglied ständig auf den Sitzungen fehlt ist ein Amtsenthebungsverfashren möglich.
Wir haben auch so ein Spezialisten gehabt den habe Ich beim erstenmal schriftlich ermahnt und beim zweiten mal schriftlich drauf hingewiesen ,wenn es nochmal passieren sollte ,das er(obwohl er im Betrieb ist ) nicht bei den Sitzungen erscheint , wird bei der nächsten Sitzung das TOP sein Amtsenthebungsverfahren von .......!
Dann habe ich ihn nochmal erklärt das dieses Verfahren unser Chef bezahlen muss und das er dann bei der GL so beliebt sein wird wie der BRV.
Das hat dann übrigens geholfen. Er ist jetzt immer da.
Erstellt am 03.02.2011 um 11:14 Uhr von Ulrik
Eine entsprechende Ermahnung macht ja auch Sinn.
Bei jedem Kündigungsschutzverfahren wird ja auch geprüft, ob den zuvor Abmahnungen gelaufen sind (bei verhaltensbedingten Kündigungen).
Warum also sollte ein BRM bei entsprechenden Verstössen nicht den gleichen Warnschuss erhalten, wie normale AN auch.
Allerdings, wie hansh schon schreibt, sieht das BetrVG das nicht vor, aber wenn ihr im BR das beschliesst, das Mitglied schriftlich zu ermahnen, why not?!