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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abmahnung von BR-Mitglied durch BR

E
Ernie
Jan 2018 bearbeitet

Kann der Br eines seiner Mitglieder wegen Nichteinhaltung der Sitzungszeiten abmahnen ?

1.22004

Community-Antworten (4)

A
alterBrummbär

03.02.2011 um 11:38 Uhr

Was wäre die Konsequenz der Abmahnung?

E
Ernie

03.02.2011 um 11:43 Uhr

Ausschluss aus den BR.

H
HansH

03.02.2011 um 11:56 Uhr

Das BetrVG sieht keine Abmahnungen vor . Aber wenn ein Mitglied ständig auf den Sitzungen fehlt ist ein Amtsenthebungsverfashren möglich. Wir haben auch so ein Spezialisten gehabt den habe Ich beim erstenmal schriftlich ermahnt und beim zweiten mal schriftlich drauf hingewiesen ,wenn es nochmal passieren sollte ,das er(obwohl er im Betrieb ist ) nicht bei den Sitzungen erscheint , wird bei der nächsten Sitzung das TOP sein Amtsenthebungsverfahren von .......! Dann habe ich ihn nochmal erklärt das dieses Verfahren unser Chef bezahlen muss und das er dann bei der GL so beliebt sein wird wie der BRV.

Das hat dann übrigens geholfen. Er ist jetzt immer da.

U
Ulrik

03.02.2011 um 12:14 Uhr

Eine entsprechende Ermahnung macht ja auch Sinn. Bei jedem Kündigungsschutzverfahren wird ja auch geprüft, ob den zuvor Abmahnungen gelaufen sind (bei verhaltensbedingten Kündigungen).

Warum also sollte ein BRM bei entsprechenden Verstössen nicht den gleichen Warnschuss erhalten, wie normale AN auch.

Allerdings, wie hansh schon schreibt, sieht das BetrVG das nicht vor, aber wenn ihr im BR das beschliesst, das Mitglied schriftlich zu ermahnen, why not?!

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